Riester-Rente Staatlich geförderte Altersvorsorge Rürup Rente Steuerliche Förderung der Rürup-Rente

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Steuerliche Förderung der Rürup-Rente im Überblick

Altersvorsorgebeiträge zur Rürup-Rente können unabhängig vom steuerlichen Freibetrag für Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Maximal dürfen Alleinstehende 20.000 Euro p.a. und zusammenveranlagte Ehepartner 40.000 Euro p.a. steuerlich geltend machen.

Allerdings können die Beiträge nur jährlich stufenweise ansteigend steuerlich abgesetzt werden und der später zu versteuernde Anteil der Ablaufleistung steigt ebenfalls jedes Jahr stufenweise an. So konnten beispielsweise in 2008 66 %, in 2009 68 % und in 2010 70 % der Beiträge.

Steuerliche Behandlung der Basisrente in der Ansparphase

In der Ansparphase kann also nur ein prozentualer Anteil der Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Dieser prozentuale Anteil steigt bis 2025 um jährlich 2 % an. Sie sehen nachfolgend ein tabellarisch angeordnetes Beispiel, ausgehend von einem jährlichen Beitrag von 20.000 Euro.

Steuerjahr %-Anteil
Beitrag steuerlich absetzbarer Beitrag
2005 60 % 20.000 Euro (60 % von 20.000 Euro) = 12.000 Euro
2006 62 % 20.000 Euro (62 % von 20.000 Euro) = 12.400 Euro
2007 64 % 20.000 Euro (64 % von 20.000 Euro) = 12.800 Euro
2008 66 % 20.000 Euro (66 % von 20.000 Euro) = 13.200 Euro
2009 68 % 20.000 Euro (68 % von 20.000 Euro) = 13.600 Euro
2010 70 % 20.000 Euro (70 % von 20.000 Euro) = 14.000 Euro
2025 100 % 20.000 Euro (100 % von 20.000 Euro) = 20.000 Euro

 

Steuerliche Behandlung in der Auszahlungsphase

Ähnlich der nachgelagerten Besteuerung bei der Riester-Rente müssen auch Leistungen aus einem Rürup Vertrag in der Auszahlungsphase versteuert werden. Bei einem fiktiven Rentenbeginn in 2010, wären 60 % der Auszahlungen zum persönlichen Steuersatz zu versteuern.

Dieser prozentuale Anteil steigt ebenfalls in jährlichen Schritten an. Bis 2020 um jeweils 2 %, ab 2020 um jeweils 1 % - bis dann in 2040 die komplette Ablaufleistung steuerpflichtig ist. An nachfolgender Tabelle können Sie den Verlauf noch einmal nachvollziehen:

Beginn der Auszahlungsphase in
Prozentual zu versteuern
2010 60 %
2011 62 %
...
2020 80 %
2021 81 %
...
2040 100%
 
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