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Steuerliche Förderung der Rürup-Rente im ÜberblickAltersvorsorgebeiträge zur Rürup-Rente können unabhängig vom steuerlichen Freibetrag für Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Maximal dürfen Alleinstehende 20.000 Euro p.a. und zusammenveranlagte Ehepartner 40.000 Euro p.a. steuerlich geltend machen. Allerdings können die Beiträge nur jährlich stufenweise ansteigend steuerlich abgesetzt werden und der später zu versteuernde Anteil der Ablaufleistung steigt ebenfalls jedes Jahr stufenweise an. So konnten beispielsweise in 2008 66 %, in 2009 68 % und in 2010 70 % der Beiträge. Steuerliche Behandlung der Basisrente in der AnsparphaseIn der Ansparphase kann also nur ein prozentualer Anteil der Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Dieser prozentuale Anteil steigt bis 2025 um jährlich 2 % an. Sie sehen nachfolgend ein tabellarisch angeordnetes Beispiel, ausgehend von einem jährlichen Beitrag von 20.000 Euro.
Steuerliche Behandlung in der AuszahlungsphaseÄhnlich der nachgelagerten Besteuerung bei der Riester-Rente müssen auch Leistungen aus einem Rürup Vertrag in der Auszahlungsphase versteuert werden. Bei einem fiktiven Rentenbeginn in 2010, wären 60 % der Auszahlungen zum persönlichen Steuersatz zu versteuern. Dieser prozentuale Anteil steigt ebenfalls in jährlichen Schritten an. Bis 2020 um jeweils 2 %, ab 2020 um jeweils 1 % - bis dann in 2040 die komplette Ablaufleistung steuerpflichtig ist. An nachfolgender Tabelle können Sie den Verlauf noch einmal nachvollziehen:
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