Fazit, Tipps und Tricks zur Basisrente
Grundsätzlich ist die Riester-Rente für Arbeitnehmer der Basisrente vorzuziehen. Selbst wenn kein Anspruch auf Förderung besteht, kann ein ungeförderter Riester Fondssparplan die attraktivere Wahl sein. Letztere Variante steht auch Selbstständigen und Freiberuflern offen.
Die steuerliche Förderung der Rürup-Rente ist vor allem dann interessant, wenn während des Erwerbslebens ein sehr hohes Einkommen und im Rentenalter ein deutlich niedrigeres Einkommen erzielt wird. Bei erheblichen Unterschieden beim persönlichen Steuersatz wird Rürup attraktiv.
Junge Sparer (mit normalem Einkommen) sind besser beraten auf Alternativen auszuweichen, da bei Rentenbeginn ab 2040 100 % der Leistungen versteuert werden, bis 2025 aber nur en Teil der Beiträge steuerlich absetzbar sind. Ältere Sparer können die Basisrente hingegen sehr gut nutzen, um steuerliche Lasten in das Rentenalter zu verschieben.
Wenn Sie eine Basisrente abschließen möchten:
Sollten Sie darauf achten, dass flexible Beitragszahlungen möglich sind. Das ist vor allem bei schwankendem Einkommen wichtig. Da bei der Rürup Rente nicht grundsätzlich eine vollständige Kapitalgarantie auf Beiträge (abzgl. Kosten) gewährt wird, empfiehlt es sich dieses beim Abschluss zu berücksichtigen. Eine fondsgebundene Basisrentenversicherung bietet in der Regel keine Kapitalgarantie, die DWS Basisrente Premium (ein Rürup Fondssparplan) hingegen tut es.
Wenn sie eine klassische Rentenversicherung wählen möchten, sollten Sie die Verwendung der Überschussbeteiligungen als Bonusrente vorziehen. Eine Dynamik in der Ansparphase ist nicht zu empfehlen. Grundsätzlich sollte auch ein Anbieterwechsel bei Ihrem Produkt jederzeit möglich sein.
Unbedingt zu beachten:
Im Gegensatz zur Riester Rente sind bei der Basisrente in der Regel auch die Zahlungsmodalitäten wichtig. Eine jährliche Beitragsleistung erhöht im Regelfall die Rentenleistung, monatliche Beiträge kosten meist Gebühren.
Beachten Sie als Arbeitnehmer bitte unbedingt, dass die absetzbaren Altersvorsorgeaufwendungen mit Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung zusammengerechnet werden. |