Riester & AVWL - AVWL renditestark anlegen

Altersvorsorgewirksame Leistungen, kurz AVWL, erhalten vor allem Arbeitnehmer in der Metall- und Elektroindustrie. AVWL sind im Prinzip eine Weiterentwicklung der vermögenswirksamen Leistungen, zweckgebunden an die Verwendung für die private Altersvorsorge.

AVWL sind regelmässige Zahlungen des Arbeitgebers, welche dieser direkt auf einen Altersvorsorgevertrag des Arbeitnehmers überweist. Grundsätzlich können Sie natürlich Ihre Altersvorsorgewirksamen Leistungen auch in Ihre Riester Rente fließen lassen.

Voraussetzung ist lediglich, dass der Riester Vertrag AVWL fähig ist, so wie beispielsweise die DWS Riester Rente Premium. Sollten Sie bereits einen anderen Riester Vertrag (nicht AVWL fähig) haben, können Sie problemlos eine zweite Riester-Rente abschließen.

Gerade wenn Ihr erster Riester Vertrag dann auch noch eine Riester Rentenversicherung oder ein Riester Banksparplan ist, wäre es durchaus sinnvoll, wenn Sie einen günstigen Riester Fondssparplan wie die Riester Rente Premium für die AVWL sepparat abschließen. Ein Nachteil entsteht Ihnen daraus nicht, allerdings erhalten Sie die staatliche Förderung nur auf die Summe der Sparleistung aus beiden Verträgen (und selbstverständlich nicht doppelt).

Riestern mit AVWL - So funktioniert es

  • beim Arbeitgeber (Personalabteilung) erkundigen, ob Sie AVWL bekommen können
  • AVWL fähige Riester Rente abschließen
  • Ihrem Arbeitgeber (Personalabteilung) Ihre Vertragsdaten mitteilen
  • Beiträge jährlich in der Steuererklärung nachweisen und Förderung kassieren

AVWL + Riester Fondssparplan = hervorragende Kombination
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Grundlagen Altersvorsorgewirksame Leistungen

Grundlage für die Gewährung ist der am 01. Oktober 2006 in Kraft getretene Tarifvertrag über die altersvorsorgewirksamen Leistungen (TV AVWL). Arbeitnehmer in der Metall- & Elektroindustrie haben demnach ein Anrecht auf:

  • jährlich 319,08 Euro für Arbeitnehmer
  • jährlich 159,48 Euro für Azubis

Dieses Geld kann wahlweise in eine förderfähige private Altersvorsorge (Riester) eingezahlt oder für eine Altersvorsorgezusage des Arbeitgebers verwendet werden. Varianten:

  • staatlich geförderte Altersvorsorge (§§ 10a, 82 ff. EStG) - Beiträge zur Riester Rente
  • Entgeldumwandlung des Arbeitslohns in Rentenzusage - Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsrente auf Basis freiwilliger Betriebsvereinbarung

Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich die Wahl für welche Variante er sich entscheidet. Bei der Variante Riester AVWL kann er die Zahlungen des Arbeitgebers um eigene freiwillige Beiträge aufstocken, um die volle staatliche Förderung erhalten zu können.

In den Varianten Entgeldumwandlung und Betriebsrente erhält der Arbeitnehmer die AVWL in der Ansparphase ohne darauf Steuern oder Sozialabgaben zahlen zu müssen.Er bindet sich dabei jedoch an das vom Arbeitgeber vorgeschriebene Produkt, meist ein komplexes Rechenmodell.

Die Variante Betriebsrente ist wiederum für den Arbeitgeber selbst am günstigsten, da diese Form dauerhaft die Lohnnebenkosten senkt.