Staatlich geförderte Altersvorsorge

Man bekommt im Leben nur sehr selten etwas geschenkt, leider ist dieses bei der Altersvorsorge nicht anders. Der Begriff staatlich geförderte Altersvorsorge führt leicht dazu, dass der Sparer sich einer nicht realen Illusion hingibt.

Auch bei der Riester-Rente wird Ihnen nichts geschenkt. Der steuerlichen Begünstigung oder Förderung durch die Altersvorsorgezulage, steht die volle Besteuerung der Riester-Rente im Rentenalter entgegen. Weder die Altersvorsorgezulage noch steuerliche Vorteile sind ein Geschenk vom Staat.

Genaugenommen sind diese Anreize, welche als Hauptargument der Produktwerbung dienen, nur ausgleichende Gerechtigkeit, da ansonsten eine doppelte Besteuerung statt fände. Zum einen würden Sie sonst Ihr Einkommen versteuern, zum anderen die Leistungen aus der Riester-Rente in der Auszahlungsphase.

Dennoch kann sich aus der Förderung der Riester-Rente ein Vorteil für Sie ergeben. Liegt ihr Steuersatz in der Einzahlungsphase höher als im Alter und können Sie von einer hohen Förderquote profitieren, so gewinnen Sie letztendlich dank Zinseszinseffekt. Genaugenommen können Sie die staatliche Förderung der Riester-Rente als einen zinslosen Kredit des Staates betrachten, den dieser von Ihnen durch Besteuerung der Riester-Rente in der Auszahlungsphase zurückfordert.

Daher ist es so wichtig, dass Sie auch bei der Riester-Rente darauf achten, ein renditestarkes Produkt mit geringen Kosten zu wählen. Nur dann wird aus der Förderung ein Zugewinn und kein Nullsummenspiel.

Staatliche Förderung der Riester-Rente im Überblick

Altersvorsorgezulage  

 Beiträge zur Riester-Rente werden entweder durch die Altersvorsorgezulage oder durch den Sonderausgabenabzug gefördert. Eine doppelte Förderung findet nicht statt.

Für 2007 müssen Sie drei Prozent ihres Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr für Ihre Riester-Rente aufwenden, um die maximale Förderung durch die Altersvorsorgezulage auszuschöpfen.

  • Die Grundzulage beträgt 114 Euro, für Ehepartner ebenfalls 114 Euro
  • Je Kind 138 Euro Kinderzulage

Ab 2008 sind jeweils 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens aufzuwenden, gleichzeitig steigen die Altersvorsorgezulagen ebenfalls an.

  • Die Grundzulage ab 2008 beträgt 154 Euro, für Ehepartner ebenfalls 154 Euro
  • Je Kind 185 Euro Kinderzulage

Die Anhebung der Kinderzulage für ab 2008 geborene Kinder auf 300 Euro ist geplant.

Sonderausgabenabzug

Aufwendungen zur Riester-Rente können steuerlich geltend gemacht werden. Dies geschieht, sobald Sie mehr in Ihre Riester-Rente einbezahlen, als für die maximale Ausschöpfung der Altersvorsorgezulage notwendig wäre.

Die Aufwendungen werden dann über den Sonderausgabenabzug von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen, Sie müssen diese nur in der Anlage N Ihrer Steuererklärung vermerken. Das Finanzamt prüft automatisch, welche Variante die für Sie günstigere ist. 

Beiträge zur Riester-Rente können wie folgt steuerlich geltend gemacht werden:

  • für 2007 maximal 1575,- Euro
  • für 2008 maximal 2100,- Euro

Der Sonderausgabenabzug für die Altersvorsorge mit der Riester-Rente hat mit dem Sonderausgabenabzug für Ihre Haftpflichtversicherungen und eventuelle private Rentenversicherungen nichts zu tun. Dieser wird extra gewährt.

Staatlich geförderte Altersvorsorge: Wer profitiert?

Aus der Förderungsstruktur der Riester-Rente ergibt sich auch die Antwort auf die Frage, wer vom Riestern am meisten profitiert. Die Riester-Rente ist umso lukrativer, je höher entweder die Förderung durch die Altersvorsorgezulage und die Kinderzulage ausfällt oder je schwerer der Vorteil durch steuerliche Ersparnisse wiegt.

Die Riester-Rente ist also insbesondere für Familien mit mehreren Kindern und für Alleinstehende mit hoher Steuerlast interessant. Um Ihre individuelle staatliche Förderung zu berechnen, könnnen Sie einen der zahlreichen Riester Rechner benutzen.