Riester-Rente Staatlich geförderte Altersvorsorge

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Staatlich geförderte Altersvorsorge

Staatlich geförderte Altersvorsorge
Staatlich geförderte
Altersvorsorge

Unter staatlich geförderter Altersvorsorge versteht man vor allem die nach ihren geistigen Vätern Riester-Rente und Rürup-Rente genannten Altersvorsorgeprodukte.

Diese beiden Varianten zielen grundsätzlich auf eine steuerliche Förderung in der Ansparphase und eine nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase ab.

Aber auch vermögenswirksame Leistungen gehören, legt man den Begriff inhaltlich etwas weiter aus, durchaus zur staatlich geförderten Altersvorsorge dazu.

Deutlich wird das insbesondere durch die seit 2006 gewährten AVWL (Altersvorsorgewirksame Leistungen) für die Beschäftigten in der Metall und Elektroindustrie. Die AVWL sind im Prinzip eine Weiterentwicklung der VWL.

 

Staatliche Förderung der Riester-Rente im Überblick

Altersvorsorgezulage

Beiträge zur Riester-Rente werden entweder durch die Altersvorsorgezulage oder durch den Sonderausgabenabzug gefördert. Eine doppelte Förderung findet nicht statt.

Seit 2008 sind jeweils 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens für den vollen Förderanspruch aufzuwenden:

  • Die Grundzulage ab 2008 beträgt 154 Euro, für Ehepartner ebenfalls 154 Euro
  • Je Kind 185 Euro Kinderzulage (300 Euro für ab 2008 geb. Kinder)

Sonderausgabenabzug

Beiträge zur Riester-Rente können steuerlich geltend gemacht werden. Dies geschieht, sobald Sie mehr in Ihre Riester-Rente einbezahlen, als für die maximale Ausschöpfung der Altersvorsorgezulage notwendig wäre. Die Aufwendungen werden dann über den Sonderausgabenabzug von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen, Sie müssen diese nur in der Anlage N Ihrer Steuererklärung vermerken. Das Finanzamt prüft automatisch, welche Variante die für Sie günstigere ist.

Beiträge zur Riester-Rente können wie folgt steuerlich geltend gemacht werden:

  • bis 2007 maximal 1575,- Euro p.a.
  • seit 2008 maximal 2100,- Euro p.a.

Der Sonderausgabenabzug für die Altersvorsorge mit der Riester-Rente hat mit dem Sonderausgabenabzug für Ihre Haftpflichtversicherungen und eventuelle private Rentenversicherungen nichts zu tun. Dieser wird extra gewährt.

 

Staatliche Förderung der Rürup-Rente im Überblick

Die Förderung der Rürup Rente funktioniert ausschließlich über die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge. Ein Zulagenprinzip wie bei der Riester-Rente gibt es nicht. Beiträge zur Basisrente können neben den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerlich geltend gemacht werden. Abgesetzt werden können in 2010 maximal:

  • 70 % der Beiträge von bis zu 20.000 Euro p.a. für Alleinstehende (40.000 Ehepartner)
  • enthaltene Berufsunfähigkeitsversicherung, bei Anteil von max. 50 % des Beitrags
 

Förderung von AVWL & VWL für die Altersvorsorge nutzen

Fast jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, die meisten investieren diese jedoch in einen Bausparvertrag oder VL Fondssparplan. Bei diesen Produkten wird die Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage gewährt, allerdings gelten Einkommensgrenzen:

  • max. 17.900 Euro für Bausparverträge
  • max. 20.000 Euro für Fondssparpläne

Gerade wer diese Grenzen übersteigt, findet in der Vewendung der VWL für die betriebliche Altersvorsorge eine steuerlich interessante Alternative. Auch die ungeförderte Einzahlung von VWL in eine Riester Rente kann unter Umständen steuerlich interessant sein.

Die Beschäftigten der Chemie-, Metall- und Elektroindustrie erhalten seit 2006 keine VWL sondern Altersvorsorgewirksame Leistungen. Diese müssen für die Altersvorsorge verwendet werden. Die Arbeitnehmer haben die Wahl, ob sie ihre 319 Euro jährliche AVWL in eine private Riester Rente oder in eine Betriebsrente investieren möchten. AVWL bleiben als Arbeitgeberaufwendungen grundsätzlich von Sozialabgaben befreit.

 

Staatlich geförderte Altersvorsorge: Wer profitiert?

Man bekommt im Leben nur sehr selten etwas geschenkt, leider ist dieses bei der Altersvorsorge nicht anders. Der Begriff staatlich geförderte Altersvorsorge führt leicht dazu, dass der Sparer sich einer nicht realen Illusion hingibt.

Auch bei der Riester-Rente wird Ihnen nichts geschenkt. Der steuerlichen Begünstigung oder Förderung durch die Altersvorsorgezulage, steht die volle Besteuerung der Riester-Rente im Rentenalter entgegen. Weder die Altersvorsorgezulage noch steuerliche Vorteile sind ein Geschenk vom Staat.

Genaugenommen sind diese Anreize, welche als Hauptargument der Produktwerbung dienen, nur ausgleichende Gerechtigkeit, da ansonsten eine doppelte Besteuerung statt fände. Zum einen würden Sie sonst Ihr Einkommen versteuern, zum anderen die Leistungen aus der Riester-Rente in der Auszahlungsphase.

Dennoch kann sich aus der Förderung der Riester-Rente ein Vorteil für Sie ergeben. Liegt ihr Steuersatz in der Einzahlungsphase höher als im Alter und können Sie von einer hohen Förderquote profitieren, so gewinnen Sie letztendlich dank Zinseszinseffekt. Genaugenommen können Sie die staatliche Förderung der Riester-Rente als einen zinslosen Kredit des Staates betrachten, den dieser von Ihnen durch Besteuerung der Riester-Rente in der Auszahlungsphase zurückfordert.

Daher ist es so wichtig, dass Sie auch bei der Riester-Rente darauf achten, ein renditestarkes Produkt mit geringen Kosten zu wählen. Nur dann wird aus der Förderung ein Zugewinn und kein Nullsummenspiel.

Aus der Förderungsstruktur der Riester-Rente ergibt sich auch die Antwort auf die Frage, wer vom Riestern am meisten profitiert. Die Riester-Rente ist umso lukrativer, je höher entweder die Förderung durch die Altersvorsorgezulage und die Kinderzulage ausfällt oder je schwerer der Vorteil durch steuerliche Ersparnisse wiegt.

Die Riester-Rente ist also insbesondere für Familien mit mehreren Kindern und für Alleinstehende mit hoher Steuerlast interessant. Um Ihre individuelle staatliche Förderung zu berechnen, könnnen Sie einen der zahlreichen Riester Rechner benutzen.

 


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