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ZulagenantragGanz ohne Bürokratie kommt auch die Riester Rente nicht aus. Die Altersvorsorgezulage, sowohl Grundzulage als auch Kinderzulage, müssen normalerweise jährlich beantragt werden. Seit 2005 gibt es die Möglichkeit einmalig einen Dauerzulagenantrag einzureichen. Der Dauerzulagenantrag hat jedoch nichts mit Ihrer Steuererklärung zu tun. Ihre Altersvorsorgeaufwendungen müssen dort jedes Jahr veranlagt werden. |



