Riester-Rente Riester Rente Lexikon mittelbar zulagenberechtigt

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mittelbar zulagenberechtigt

Sparer, die selbst keinen Anspruch auf die staatlichen Zulagen haben, werden mittelbar zulagenberechtigt wenn ihr zulagenberechtigter Ehepartner eine Riester Rente abschließt. Wer indirekt förderberechtigt ist, muss selbst nicht in seine Riester Rente einzahlen, der Vertrag kann ausschließlich aus den Zulagen bedient werden. (Zulagenvertrag)
 
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