Riester-Rente Riester Rente Lexikon Mindesteigenbeitrag

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Mindesteigenbeitrag

Um die volle staatliche Förderung auszuschöpfen, müssen Sparer für 2008 genau 4 % ihres Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich ihres Zulagenanspruchs aufwenden. Bei Geringverdienern, Minijobbern oder Eltern in der Erziehungszeit würde hier theoretisch eine negative Summe zu Stande kommen.

Daher greift in diesem Fall der Mindestbeitrag, auch Sockelbeitrag genannt. Dieser liegt seit 2005 einheitlich bei 60 Euro pro Jahr.

 
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