Grundzulage

Die Grundzulage erhält jeder Riester Sparer. Sie beträgt ab 2008 genau 154 Euro. Um die Grundzulage voll auszuschöpfen, muss der Sparer ab 2008 gexakt 4 Prozent seines Vorjahresbruttoeinkommens, abzüglich seines Zulagenanspruchs einzahlen. Ist dieser Betrag rechnerisch negativ, greift der Mindesteigenbeitrag.

Eine Ausnahme gilt für mittelbar Zulagenberechtigte, diese können Ihre Riester Rente auch als reinen Zulagenvertrag führen.