TIPP - Zulagen und Steuervorteile mit einem Riester Fondssparplan sichern.
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Beitragsgarantie oder auch KapitalgarantieFür Riester Verträge schreibt der Gesetzgeber vor, dass wenigstens die eingezahlten Beiträge und Zulagen (abzüglich der Kosten für zum Beispiel Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit oder Absicherung von Todesfallrisiken) zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehen. Diese Beitragsgarantie ist im Prinzip eine Kapitalgarantie. Eine Kapitalgarantie abzubilden kostet den Sparer grundsätzlich, ist aber durchaus auch ein Vorteil. Je nach Riester Produkt gibt es ganz unterschiedliche Mechanismen zur Darstellung der Beitragsgarantie. Beim Riester Banksparplan ist ein Kapitalverlust durch das Produkt selbst praktisch nicht möglich, es ergibt immer eine positive Verzinsung. Abzusichern ist hier nur der Ausfall der Zahlungsfähigkeit des Anbieters. Bei der Riester Rentenversicherung ist ein Kapitalverlust zwar theoretisch möglich, da aber überwiegend festverzinslich investiert wird praktisch so gut wie unmöglich. Daher ist die Absicherung der Beitragsgarantie sowohl bei Banksparplan als auch bei Rentenversicherung eher unproblematisch und durch das Produkt bedingt eigentlich automatisch gegeben. Beitragsgarantie bei FondsproduktenAnders sieht es bei Riester Fondspolicen und Riester Fondssparplänen aus. Hier könnten unter Umständen durch die Kursrisiken durchaus Verluste bei Beginn der Auszahlungsphase entstehen. Um diese Kursrisiken abzusichern bedienen sich die Anbieter ganz unterschiedlicher Modelle. Im Regelfall wird ein Teil der Beiträge festverzinslich, ein anderer Teil eben in Aktienfonds investiert. Eine schlechte Absicherungsstrategie kann den Sparer hohe Gebühren und vor allem erhebliche Renditechancen kosten. Das interessantes Konzept zur Kapitalsicherung hat die DWS Riester Rente Premium. Bei diesem Produkt wird die Absicherung praktisch täglich auf Basis eines finanzmathematischen Modells neu berechnet und sichergestellt. Der Sparer verschenkt keine Renditechancen. |



