Die Riester Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge

Der Begriff Riester-Rente ist die umgangsprachliche Bezeichnung für die staatliche Förderung der ergänzenden privaten und betrieblichen Altersvorsorge. Der Name leitet sich vom ehemaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester ab.

Die staatlich geförderte Altersvorsorge mit der Riester Rente ist seit 2002 möglich, das Konzept wurde jedoch 2005 umfassend überarbeitet.

Ab 2008 gelten die nachfolgenden Rahmenbedingungen:

  • Altersvorsorgezulage : 154 Euro Grundzulage, 185 Euro Kinderzulage
  • 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttogehalts als Mindesteigenbeitrag
  • Sockelbeitrag von 60, 75 oder 90 Euro (in Abhängigkeit vom Anspruch auf Kinderzulage)
  • Maximal geförderter Beitrag: 2.100 Euro pro Jahr

Nachfolgend bietet Ihnen unser Lexikon Begriffserklärungen rund um die Riester Rente an. Wir hoffen Ihnen so den Einstieg ins Thema Riester Rente erleichtern zu können.