Altersvorsorgezulage - Geld vom Staat

Die Altersvorsorgezulage ist ein garantierter Bonus, den Sie erhalten, wenn Sie einen festgelegten prozentualen Anteil Ihres Bruttoeinkommens zur Bildung einer privaten Altersvorsorge mit der Riester-Rente zurücklegen.

Ab 2008 erhalten Sie maximal 154 Euro staatliche Förderung  jeweils für sich und Ihren Ehepartner. Für jedes Ihrer Kinder können Sie weiterhin Ansprüche auf je 185 Euro pro Kind geltend machen.

Steuerliche Förderung der Riester-Rente

Doch nicht nur für kinderreiche Familien ist die Riester-Rente interessant. Auch gut verdiendene Alleinstehende können von der Riester Förderung profitieren.

So können Sie Ihre Beiträge zur Riester-Rente mit bis zu 2.100 Euro ab 2008 steuerlich geltend gemacht werden. Dieser Sonderausgabenabzug wird vom Staat neben den sonstigen Vorsorgeaufwendungen für beispielsweise Haftpflicht oder eine private Rentenversicherung gewährt.

Nahezu jeder Bundesbürger kann bei voller Ausschöpfung des maximal geförderten Betrags an die 40 % Förderung durch den Staat erzielen.

Nachgelagerte Besteuerung - Ein Vorteil?

Die Beiträge zur Riester-Rente bleiben während der Einzahlungsphase steuerfrei. Auch die erwirtschafteten Renditen können so viele Jahre bis zur Auszahlung steuerfreie Zinseszinsen erwirtschaften.

Im Gegenzug wird die Riester-Rente in der Auszahlungsphase voll zum persönlichen Steuersatz versteuert. Jedoch liegt dieser im Rentenalter normalerweise weit unter dem, den Sie im Berufsleben hatten.

Daher ergibt sich durch die nachgelagerte Besteuerung in vielen Fällen ein kleiner finanzieller Vorteil.