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Wohnförderkonto - Besteuerung bei Wohn RiesterGenau wie jede andere Form der Riester Rente, wird auch der staatlich geförderte Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum nachgelagert besteuert. Allerdings gibt es bei Wohn Riester ja keine Rentenzahlung im eigentlichen Sinne und auch der Wert einer Immobilie kann nur schwerlich für die Betrachtung des zu versteuernden Vertragsguthabens herangezogen werden. Aus diesen Gründen funktioniert die nachgelagerte Besteuerung bei Wohn Riester ein wenig anders, als bei den klassischen Riester Produkten. Die geförderten Beiträge (praktisch geförderter Anteil an der Tilgung) werden auf einem sogenannten Wohnförderkonto dokumentiert. Dieses Wohnförderkonto wird wiederum bis zum Beginn der Auszahlungsphase jedes Jahr mit 2 % p.a. Verzinst. Aus der Summe der geförderten Beiträge und der Verzinsung ergibt sich dann das fiktive, zu versteuernde Vertragsguthaben bei Rentenbeginn. Wohnförderkonto - Beispiel geförderte Tilgung eines DarlehensNehmen wir an, Sie entscheiden sich für den Erwerb einer Wohnimmobilie zum Preis von 250.000 Euro. Sie sind Alleinstehend, 30 Jahre alt, haben keine Kinder und verdienen jährlich etwa 50.000 Euro Brutto. Sie können zudem ein Eigenkapital von 75.000 Euro vorweisen und müssen somit nur 175.000 Euro finanzieren. Bei einem effektiven Jahreszins von 4,8 % und monatlich 1.160 Euro Rate, haben Sie die Immobilie nach 19 Jahren abbezahlt. Insgesamt wenden Sie jährlich also 13.920 Euro für die Tilgung auf. Der geförderte Anteil dieser Tilgung beläuft sich derzeit auf maximal 2.100 Euro jährlich (1946 Euro Eigenbeitrag + 154 Euro Grundzulage). Dieser Betrag wird nun jährlich auf das Wohnförderkonto gebucht und dort wiederum jedes Jahr mit 2 % verzinst. Insgesamt gehen auf Ihrem Wohnförderkonto also fiktiv 19 Jahre lang je 2.100 Euro ein (39.900 Euro Einzahlungen). Da diese wiederum mit 2 % p.a. verzinst werden, summiert sich Ihr Wohnförderkonto jedoch nach 19 Jahren bereits auf 48.924 Euro. Dieser Betrag wird dann 18 Jahre lang bis zu Ihrem Rentenbeginn weiter mit 2 % p.a. verzinst. Dadurch summiert sich das Wohnförderkonto nach 37 Jahren auf 69.875 Euro auf. Entscheiden Sie sich nun dafür die Steuerlast in gleichbleibenden Raten bis zum 85. Lebensjahr abzutragen, ergibt sich eine fiktive monatliche Rente von rund 416 Euro, die Sie zu Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern müssen.
Möglichkeiten der Versteuerung beim WohnförderkontoWie bereits dargestellt, beläuft sich sich das fiktive Vertragsguthaben im Modellfall auf knapp 70.000 Euro. Diese sind in jedem Fall nachgelagert zu versteuern. Es gibt aber wieder zwei Varianten:
Wenn Sie wollen, so können Sie bei Rentenbeginn den zu versteuernden Betrag auch einmalig gegenüber dem Finanzamt abgelten. Diese sogenannte Einmalbesteuerung wird mit einer Art von Rabatt gefördert. So sind in diesem Fall nur 70 % des Wohnförderkontos zu versteuern (im Beispiel nur 49.000 Euro statt rund 70.000 Euro). Aber Vorsicht, die Steuerlast kann nicht unerheblich hoch ausfallen, da das zu versteuernde Vertragsguthaben auf Ihre normalen Einkünfte im Alter angerechnet wird. Hier ist in jedem Fall bei Zeiten ein kompetenter Steuerberater aufzusuchen, der Sie vor eventuell teuren Fehlentscheidungen bewahren kann. Alternativ kann auch im Rahmen des sogenannten Verminderungsbetrags der Stand des Wohnförderkontos bis zum 85. Geburtstag auf 0 zurückgeführt werden. Im Modellbeispiel wird dazu die fiktive mtl. Rente von 416 Euro versteuert. Trotz des Rabatts auf die Einmalbesteuerung kann der Verminderungsbetrag je nach individueller Situation durch die geringere Steuerlast unter Umständen sogar die günstigere Variante sein. Vorteile bei Wohn Riester durch die nachgelagerte BesteuerungAuf den ersten Blick dürfte die Regelung rund ums Wohnförderkonto als schwierig und komplex empfunden werden. In der Praxis ist das Wohnförderkonto jedoch häufig ein echter Vorteil für den Riester Sparer - auch im Vergleich zur herkömmlichen nachgelagerten Besteuerung bei der klassischen Riester Rente. Der Vorteil von Wohn Riester ergibt sich aus der Förderung während der Tilgungsphase. Durch diese Förderung kann schneller getilgt werden. In unserem Beispiel stehen Ihnen jährlich ca. 804 Euro mehr zur Tilgung zur Verfügung (154 Euro Grundzulage + 650 Euro Steuerersparnis). Dadurch wäre die Finanzierung nicht nach 19, sondern schon nach 17 1/2 Jahren abgeschlossen. Das spart immerhin 8.600 Euro an Zinsen. Wenn Sie die 1,5 Jahre lang die monatliche Rate von 1.227 Euro dazurechnen, ergibt sich ein Vorteil von rund 30.000 Euro gegenüber der herkömmlichen Baufinanzierung. Diese 30.000 Euro können Sie bis zum Rentenbeginn wiederum deutlich besser verzinst anlegen, als das bei den 2 % Verzinsung beim Wohnförderkonto der Fall ist. Damit erhöht sich der Vorteil gegenüber der klassischen Finanzierung noch einmal erheblich.
Sie sehen, wenn die Ersparnis von Zinskosten und Sparzeit mit einem attraktiven Zins bis zum Rentenbeginn hochgerechnet wird, kann sich ein attraktiver Vorteil gegenüber der klassischen Finanzierung ohne Riester Förderung ergeben. Natürlich muss man von diesem rechnerischen Vorteil die Steuerbelastung durch das Wohnförderkonto noch abziehen. Inwieweit sich die Wohn Riester Förderung rentiert, ist grundsätzlich immer individuell zu beurteilen. |
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