Wohn Riester Gesetz - Eigenheim dank Riester Rente?

Wohn Riester
Wohn Riester

Seit Jahresbeginn 2008 kann die staatlich geförderte Altersvorsorge mit der Riester Rente auch für den Kauf oder Bau von Wohneigentum genutzt werden. Das Eigenheimrentengesetz, auch bekannt als Wohn Riester, macht es möglich.

Folgerichtig kamen dann Ende 2008 zwei neue Produkte, welche speziell auf die neue Fördermöglichkeit ausgerichtet wurden, auf den Markt.

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Wohn Riester ermöglicht Riester Sparern ihr Vertragsguthaben (auch für Riester Renten, die vor 2008 abgeschlossen wurden) ganz oder teilweise zu entnehmen und für den Bau eines Eigenheims, den Erwerb einer selbstgenutzten Genossenschaftswohnung oder zur Tilgung von Immobilien Darlehen zu verwenden.

Das entnommene Guthaben wird von Banken als Eigenkapital anerkannt.

Vorteile und Chancen von Wohn Riester


  • staatlich gefördert durch Zulagen oder Steuervorteile
  • Erhöhung der Eigenkapitalquote
  • flexiblere Altersvorsorge mit Riester Produkten

Wohn Riester ist nach dem Wegfall der Eigenheimzulage 2005 eine der wenigen Möglichkeiten staatlich gefördert Wohneigentum zu erwerben. Mit dem richtigen Produkt macht Wohn Riester trotz bürokratischer Auflagen Sinn und ermöglicht eine günstige Baufinanzierung.

In jedem Fall steigert die neue Regelung die Attraktivität und Flexibilität der Riester Rente deutlich, vor allem jüngere Sparer profitieren vom Eigenheimrentengesetz.

Voraussetzungen für Wohn Riester


  • gefördert werden selbstgenutzte Immobilien bei Anschaffung nach 2007
  • die Förderung kann jeder Riester Förderberechtigte in Anspruch nehmen

Nachgelagerte Besteuerung von Wohneigentum

Auch wenn Sie Ihre Riester Rente zum Erwerb von Wohneigentum nutzen, unterliegen Sie der nachgelagerten Besteuerung in der Rentenphase. Zu diesem Zweck laufen die Riester Förderungen über ein Wohnförderkonto. Dieses wird während der Ansparphase mit fiktiven 2 % verzinst und so zur Berechnung der Steuerlast in der Rentenphase herangezogen.

Klingt auf den ersten Blick kompliziert und unvorteilhaft, ist es aber eigentlich gar nicht. Anstatt in Höhe des entnommenen Vertragsguthabens Zinsen von 5 % o.ä. zu zahlen, werden nur 2 % aufgeschlagen. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Wert der Immobilie nach beispielsweise 30 Jahren viel höher ist, als zur Anschaffungphase. Bei einer jährlichen Inflationsrate von etwa 3 % ist das sogar sehr wahrscheinlich.

Mit der Riester-Rente zum Wohneigentum

Alle Anbieter von Riester Produkten müssen zunächst die Möglichkeit zur Entnahme von Vertragsguthaben für Wohn Riester gewährleisten. Es bleibt daher grundsätzlich zunächst gleich, ob Sie einen Riester Banksparplan, eine Riester Rentenversicherung oder einen Riester Fondssparplan besitzen.

Wenn Sie den Erwerb von Wohneigentum in der Zukunft planen (nicht konkret sondern generell), sollten weder Riester Rentenversicherung noch Riester Fondssparplan gewählt werden. Beim Riester Fondssparplan werden die eingezahlten Beiträge und Zulagen zum Ende der Ansparphase zwar garantiert, während der Laufzeit unterliegen die erworbenen Fondsanteile jedoch den üblichen Kursschwankungen. Eine vorzeitige Entnahme könnte für Sie theoretisch Kursverluste bedeuten.

Die Riester Rentenversicherung ist zudem stets mit (zum Teil hohen) Abschlussgebühren verbunden, welche der Sparer in den ersten Beitragsjahren mit seinen Einzahlungen abtragen muss. Dadurch ergibt sich bei einer vorzeitigen Verwendung von Vertragsguthaben einer Riester Rentenversicherung in der Regel ebenfalls ein Verlust.

Das sinnvollste Produkt, um eventuell die eigene Riester Rente in die Baufinanzierung mit einzubeziehen, ist dann der Riester Banksparplan. Riester Banksparpläne werden fest verzinst, sind absolut sicher und kosten normalerweise weder Abschluss- noch Verwaltungsgebühren.

Riester Darlehen und Riester Bausparvertrag

Wenn Ihre Planung bezüglich des Baus oder Erwerb eines Eigenheims bereits konkrete Züge angenommen haben, können die neuen Produkte Riester Darlehen und Riester Bausparvertrag ein attraktiver Finanzierungsbaustein sein.

Beim Riester Darlehen wird die Riester Rente ausschließlich zur Tilgung einer Finanzierung genutzt, die Immobilie selbst ist also die Altersvorsorge. Der Riester Bausparvertrag verbindet den bewährten klassischen Bausparvertrag mit der Riester Förderung. Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage können zudem zusätzlich gewährt werden.

Beide Produkte sind jedoch recht jung am Markt, Sie sollten sich zunächst sorgfältig informieren und Angebote vergleichen.

Risiken bei der Wohn Riester Förderung

Auf einen potentiellen Fallstrick bei der Baufinanzierung mit Ihrer Riester Rente möchten wir Sie an dieser Stelle auch hinweisen. Sollten Sie eines Tages in finanzielle Schieflage geraten und Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung verkaufen müssen, so droht die förderschädliche Verwendung des Riester Guthabens. Ähnliches gilt für Auswanderer.

Es ist zwar durchaus erlaubt ein Ersatzobjekt zu erwerben, geschieht dieses jedoch nicht, so sind die Förderungen im Regelfall zurückzuzahlen. Dieses kann in zwei Varianten geschehen. Zum einen droht die Verzinsung des Darlehens selbst mit dem marktüblichen Zinssatz, zum anderen droht die Besteuerung der bisher steuerfreien Riester-Beiträge.

Allerdings gelten auch hier Ausnahmeregeln. Wenn Sie beispielsweise aus beruflichen Gründen aus Ihrer Immobilie ausziehen und diese anschließend vermieten, stellt das nicht automatisch eine förderschädliche Verwendung dar. Sie müssen nur glaubhaft machen, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt (spätestens mit 67) wieder einziehen.

Um beim Verkauf einer Riester geförderten Immobilie eine schädliche Verwendung auszuschließen, gibt es zudem zwei einfache Möglichkeiten:

  • Den Erwerb einer neuen selbstgenutzten Immobilie binnen vier Jahren
  • Einzahlung des Geldes auf einen neuen Riester Vertrag binnen eines Jahres

Stirbt der Zulagenempfänger, so erlischt die Steuerpflicht für den Ehepartner, wenn dieser die Immobilie erbt und weiter bewohnt.