Riester-Rente Riester Rente beitragsfrei stellen

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Riester Rente beitragsfrei stellen - Nicht immer eine gute Lösung

Gegen eine Beitragsfreistellung bei langjährigen Sparverträgen wie der Riester Rente spricht zunächst nur wenig. Ist das Geld einmal wirklich knapp, kann man so vorübergehend die finanziellen Belastungen senken.

Hat man wieder die nötigen Mittel zur Verfügung, kann der Vertrag jederzeit wieder fortgeführt werden, ohne dass man eine förderschädliche Verwendung im Rahmen einer Kündigung herbeigeführt hat.


Bedenklich ist allerdings, dass die Beitragsfreistellung bei der Riester Rente gerade in Internetforen häufig als Allheilmittel bei schlechten Verträgen dargestellt wird.

Warum dauerhafte Beitragsfreistellung ein schlechtes Heilmittel ist

Konkret geht es meist darum, dass sich Sparer völlig zu Recht um bereits bezahlte Abschlusskosten sorgen. Irgendwer hat dann scheinbar einmal angefangen, auf die Beitragsgarantie bei der Riester Rente hinzuweisen.

Sprich wird der Vertrag beitragsfrei gestellt, muss der Anbieter zum Laufzeitende trotzdem wieder die eingezahlten Beiträge und Zulagen auszahlen - unabhängig von den Abschlusskosten.

Dieser Gedankengang ist nicht ganz falsch, bedenklich wird es aber, weil dieser Lösungsansatz in vielen Foren und Ratgebern als allgemeingültiges Heilmittel gegen schlechte Verträge und den Verlust von Kosten dargestellt wird. Und genau das ist dieser Ansatz eben nicht, es ist viel mehr eine sprichwörtliche "Milchmädchenrechnung".

Durch die Beitragsfreistellung bis zum Ende der Vertragslaufzeit sichert man sich zwar quasi eine "Rückerstattung" der Abschlusskosten, verschenkt aber auch jegliche Rendite. Dadurch entsteht zwar nicht zwangsläufig ein absoluter Verlust, doch spätestens durch die Inflation ein Kaufkraftverlust.

Ein Übertrag auf eine bessere Riester Rente ist fast immer die sinnvollere Lösung. Das liegt vor allem auch daran, dass die Abschlusskosten bei Riester wenigstens auf die ersten 5 Jahre verteilt werden müssen. Schon dadurch sind die übertragbaren Vertragsguthaben (prozentual zur geleisteten Einzahlung) in der Regel deutlich höher, als bspw. bei alten, gezillmerten privaten Rentenversicherungen.

Zur besseren Verständlichkeit ein Beispiel

Beitragsfreistellung Anbieterwechsel
Einzahlungen 1.000 Euro
Guthaben bei Übertrag 500 Euro
Angenommene Dauer bis zum regulären Vertragsende
Vertragsguthaben nach 10 Jahren 1.000 Euro über 1.000 Euro ab 7,2 % Verzinsung p.a.
Vertragsguthaben nach 20 Jahren 1.000 Euro über 1.000 Euro ab 3,6 % Verzinsung p.a.
Vertragsguthaben nach 30 Jahren
1.000 Euro über 1.000 Euro ab 2,4 % Verzinsung p.a.

Wenn der neue Vertrag bspw. eine Überrendite nach Kosten von 2,4 % p.a. leisten kann, würde dieser nach 30 Jahren die bessere Wahl sein, als die Beitragsfreistellung. Je länger die Zeit ausfällt, desto weniger Renditeplus vom neuen gegenüber dem alten Vertrag ist notwendig.

Es ist also keinesfalls immer besser den Vertrag einfach nur beitragsfrei zu stellen, es kommt auf den Einzelfall an.

Hinweise zur Beitragsfreistellung

Wenn Sie eine Riester Rente mit bei Abschluss garantierter Rentenleistung beitragsfrei stellen, wird die Garantie in Folge der weniger geleisteten Beiträge natürlich abgesenkt. Wenn Sie weniger einzahlen als ursprünglich geplant, mindert sich logischerweise Ihre Ablaufleistungen.

Hin und wieder hört man von Sorgen, dass der Anbieter einen solchen Vertrag ja auch kündigen könne. Diese Sorge ist unberechtigt, eine Kündigung seitens des Anbieters ist nicht möglich.

Oft vergessen - Kosten für die Beitragsfreistellung. Je nachdem welche Riester Variante Sie abgeschlossen haben, können Kosten für die Beitragsfreistellung anfallen. Gerade bei einer teuren Versicherungslösung gehen für die Beitragsfreistellung auch zwischen 100 und 150 Euro von Ihrem Vertragsguthaben verloren. Das sollten Sie in Bezug auf die oben erklärte Überschlagsrechnung berücksichtigen. Werfen Sie doch mal einen Blick in Ihre Vertragsbedingungen.


 
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