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Riester-Rente im AuslandFrüher mussten Riester Sparer grundsätzlich alle Förderungen zurückzahlen, wenn sie den eigenen Lebensabend im Ausland verbringen wollten. Auch das seit 2008 eingeführte Wohn-Riester galt zunächst nur für in Deutschland gelegene, selbstgenutzte Wohnimmobilien. Beiden früheren Nachteilen der Riester Rente hat der Europäische Gerichtshof im Jahr 2009 ein Ende gesetzt. Warum nicht das Rentenalter in einem schönen, warmen südeuropäischen Land verbringen? Vielleicht weil dann die Zulagen und Steuervorteile des eigenen Riester Vertrags wegfallen? Nein! Seit dem Urteil C-269/07 des Europäischen Gerichtshofs (im Jahr 2009) müssen Riester Sparer erhaltene Zulagen und Steuervorteile nicht mehr zurückzahlen, wenn Sie den Wohnsitz in ein anderes EU Land verlagern. Wird der Wohnsitz im Alter außerhalb der EU gewählt, zum Beispiel in Thailand, droht theoretisch nach wie vor der Verlust der erhaltenen Förderung. Diesbezüglich gibt es aber ein Schlupfloch, siehe letzter Absatz. Mit Wohn Riester Auslandsimmobilien kaufenAuch in Bezug auf Wohn Riester wurden die alten Regelungen gekippt. Wenn Sie möchten, können Sie überall in der Europäischen Union Wohnungen oder Häuser mit staatlicher Förderung der Riester Rente erwerben. Das gilt für die Finka auf Mallorca allerdings auch nur, wenn diese selbstgenutztes Wohneigentum ist. Sprich, es sind die gleichen Voraussetzungen für Wohn Riester zu erfüllen, wie in Deutschland auch. Riestern für Grenzpendler und bei Jobs im AuslandNach alter Regelung durfte nur Riestern, wer in Deutschland Steuern zahlte. Inzwischen ist lediglich die Einzahlung in die gesetzlich deutsche Rentenversicherung verpflichtend. Soll heißen, wer in Deutschland arbeitet aber im Ausland wohnt, darf Riestern, wenn er Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Das ist wiederum durch die Pflichtversicherung praktisch immer der Fall. Etwas komplizierter ist der Fall, wenn ein Deutscher für längere Zeit im Ausland arbeitet. Arbeiten Sie beispielsweise für ein paar Jahre in den USA, endet Ihre Rentenversicherungspflicht und evtl. auch Ihre Steuerpflicht in Deutschland. In diesem Fall würden erhaltene Zulagen und Steuervorteile theoretisch zurückgefordert werden. Aber auch hier gibt es in der Praxis ein Schlupfloch. Schlupfloch Riester-Rente im AuslandDer Gesetzgeber wollte über die förderschädliche Verwendung eine Kapitalflucht ins Ausland vermeiden, dennoch lässt er genau diese Möglichkeit offen. So können Sie eine Stundung der Steuerrückzahlung / Rückzahlung erhaltener Zulagen beantragen. Diese würde dann in die Auszahlungsphase verschoben werden. In der Auszahlungsphase Ihrer Riester-Rente müssten Sie dann monatlich 15 % der Leistungen zur Tilgung des Rückzahlungsbetrags aufwenden. Zur Erinnerung: In Deutschland müssen Sie Leistungen der Riester-Rente unbeschränkt zum persönlichen Steuersatz versteuern. Müssten Sie also die Leistungen der Riester-Rente im Ausland nicht oder nur sehr gering versteuern, so ergäbe sich eventuell sogar ein deutlicher Steuervorteil gegenüber dem deutschen Steuersatz. Wird der Wohnsitz allerdings noch während der Ansparphase zurück nach Deutschland verlegt, kann auch wieder die Riester Förderung in Anspruch genommen werden und es muss nichts zurückgezahlt werden. Müssen Sie also die Leistungen der Riester-Rente im Ausland nicht oder nur sehr gering versteuern, so ergibt sich de facto ein deutlicher Steuervorteil gegenüber dem heimatlichen Steuersatz. Statt der im oben genannten 20 % müssten Sie so nur 15 % aufwenden. |

Riester Rente im Ausland

