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Montag, den 21. März 2011 um 11:44 Uhr

Bis zum 85. Geburtstag an die eigene Immobilie gebunden?

Medien und Verbraucherzentralen bieten immer mal wieder Leseraktionen oder Telefonaktionen rund um die Riester Rente an, bei denen "Experten" den Vebrauchern dann Rede und Antwort stehen. In der Regel drehen sich diese Fragen meist nur um die Frage ob sich Riester überhaupt lohnt, wie die Riester Förderung nun eigentlich funktioniert und ähnliche Dinge, die man oftmals mit ein wenig Eigeninitiative problemlos selbst herausfinden könnte. Zum Beispiel durch Lesen unseres Riester Ratgebers.

Immobilientelefon der Berliner Morgenpost

Bei der Berliner Morgenpost habe ich nun allerdings eine interessante Frage einer Sparerin (35) zum Thema Wohn Riester gefunden:

"Bei mir (35 Jahre) würde riestermäßig alles passen, vom gerade gekauften Haus bis zum Hypothekenkredit, den ich damit in zehn oder 20 Jahre ablösen könnte. Aber warum will der Staat mich zwingen, bis zum 85. Lebensjahr in meinem Eigenheim zu bleiben?! Ich glaube nicht, dass ich heute schon absehen kann, ob ich im Jahr 2061 noch fit genug bin, um den Garten zu pflegen, und ob ich dann eine Immobilie mit 150 Quadratmetern noch brauchen werde, weil vielleicht meine Kinder längst aus dem Haus und mein Ehemann (heute 45) vielleicht längst gestorben ist. Oder ich bin dann längst ein Pflegefall ..." (Quelle: morgenpost.de)

Beantwortet wurde die Frage von Frau Gudrun Gaebe, Finanzierungs- und Bausparfachfrau der Bausparkasse Wüstenrot.

Natürlich ist die Sorge der Sparerin unbegründet. Zwar ist der Verkauf einer durch die Riester Förderung finanzierten Immobilie grundsätzlich erst einmal förderschädlich, es gibt aber einige Möglichkeiten um diese förderschädliche Verwendung zu vermeiden. Das führte Frau Gaebe auch fachlich kompetent und verständlich aus.

Das 85. Lebensjahr gibt den Ablauf der nachgelagerten Besteuerung an

Es gibt grundsätzlich keinen gesetzlichen Zwang bis zum 85. Lebensjahr in der Immobilie wohnen zu bleiben. Die 85 markiert nur den spätesten Zeitpunkt, an dem die nachgelagerte Besteuerung der Wohn Riester Förderung abgeschlossen sein muss.

Zur Erinnerung: Wenn Sie jetzt eine Riester Rente zur Immobilienfinanzierung nutzen, laufen die zur Finanzierung verwendeten Riester Beiträge auf einem mit 2 % verzinsten, fiktivem Wohnförderkonto bis zum Rentenbeginn weiter. Bei Rentenbeginn müssen Sie das dann angesammelte, fiktive Vertragsguthaben nachgelagert versteuern. Das ist wahlweise in Form eines Einmalbeitrags (mit Rabatt) oder alternativ durch Ratenzahlung bis zum 85. Lebensjahr möglich.

Vorzeitiger Verkauf der Immobilie bei Wohn Riester

Wird die Immobilie verkauft, gibt es verschiedene Möglichkeiten eine förderschädliche Verwendung zu vermeiden. So kann bspw. binnen 4 Jahren eine andere Immobilie erworben werden (bspw. Eigentumswohnung). Für einen Rentner ist bspw. auch denkbar, dass sich dieser in einem Seniorenheim einkauft.

Alternativ kann das auf dem Wohnförderkonto aufgelaufene, steuerpflichtige Kapital auch binnen 1 Jahres in einen anderen Riester Vertrag eingezahlt werden. Diese ginge bei einem Sparer über 60 Jahren dann sowieso direkt in die Verrentung, auch inklusive des Kapitalwahlrechts von 30 %.

Wichtig ist nur, dass es sich grundsätzlich um den Betrag auf dem Wohnförderkonto handelt. Liegt dieser bspw. bei 50.000 Euro, der Verkaufserlös beträgt aber 80.000 Euro - so müssen eben auch nur diese 50.000 Euro wieder verwendet werden. Wahlweise zur Verrentung in einem Riester Vertrag oder zum Kauf einer neuen Immobilie - wie dargestellt.

Quelle:

http://www.morgenpost.de/printarchiv/immobilien/article1573225/Mit-85-noch-im-eigenen-Haus-leben.html

 

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