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Fondsvermittler AVL verklagt DWS wegen Riester Rabatt

Der Fondsvermittler AVL bietet, genau wie unser Partner die Fondsvermittlung24, Riester Fondssparpläne und Investmentfonds mit Rabatt auf den Ausgabeaufschlag an. Der Ausgabeaufschlag wird seitens der jeweiligen Investmentgesellschaften erhoben, beispielsweise von der DWS.

Wenn Sie also 1.000 Euro in einen DWS Fonds mit 5 % Ausgabeaufschlag einzahlen, entstehen Ihnen praktisch Kauf - Kosten in Höhe von 50 Euro. Diese Ausgabeaufschläge fließen wiederum nahezu vollständig als Provision an den Verkäufer, beispielsweise Ihre Hausbank. Einer der wesentlichen Gründe, warum Banken gern teure aktive Fonds verkaufen.

Die Fondsvermittler gehen nun einen anderen Weg. Die Provisionen aus dem Ausgabeaufschlag werden dem Kunden (meist vollständig) wieder gutgeschrieben. Der Fondsvermittler selbst finanziert sich aus so genannten Bestandsprovisionen, also einem Teil der jährlichen Verwaltungsgebühren der Investmentfonds.

Für den Kunden ist das sehr attraktiv. Spart er doch beim Fondskauf in Höhe von 10.000 Euro schnell sage und schreibe 500 Euro. Das Problem ist aber nicht zuletzt die Art und Weise der Rückerstattung. Je nach dem um welches Produkt es sich handelt, können diese Rückerstattungen - auch Kickback genannt - zum Teil sogar steuerpflichtig für den Anleger werden. Eigentlich abstrus, handelt es sich doch im Prinzip um das eigene Geld des Anlegers.

Zudem ist natürlich die Abwicklung aufwändig, Zeit raubend und vor allem dauert sie für den Anleger. Nehmen wir an Sie schließen heute am 11. August eine DWS Riester Rente Premium über einen Fondsvermittler ab. Am 20. August, am 20. September und am 20. Oktober 2010 zahlen Sie dann jeweils Ihre monatlichen Beiträge ein. Die Rückerstattung dieser Beiträge würde jedoch erst etwa im 2. Quartal des Jahres 2011 erfolgen. Beiträge ab November 2010 würden vermutlich erst 2012 rückerstattet werden. Das hängt nicht zuletzt von der DWS ab.

Verfahren vereinfachen, steuerfreier Direktrabatt - Wiederanlage der Ausgabeaufschläge

Viel einfacher wäre es, wenn die DWS bei einem vermittelten Riester Fondssparplan einfach auf die Ausgabeaufschläge verzichten würde (und das Geld direkt reinvestieren würde). Für clevere Anleger tut die Fondsgesellschaft das bereits. Man kann direkt bei der DWS nachfragen und zum Teil einen Direktrabatt von bis zu 50 % realisieren - bspw. für die DWS Top Rente - das sei branchenüblich.

 

Die Fondsvermittler haben diese Möglichkeit nicht, durchaus einleuchtend, dass man sich hier diskriminiert fühlt. So klagt nach Aussage des Handelsblatt der Fondsvermittler AVL gegen die DWS vorm Landgericht Frankfurt. Die DWS dementiert, AVL Geschäftsführer Lange wird zitiert: "Das ist Diskriminierung".

Fazit

Nicht nur für den Anleger wäre es von Vorteil, wenn der Rabatt direkt in der Altersvorsorgevertrag - sprich den Riester Fondssparplan - fließen würde. Rückerstattungen können unter Umständen steuerlich problematisch und natürlich zeitaufwändig sein. Da Fondsvermittler im Vergleich zum Vertrieb der Banken immer noch einen kleinen Marktanteil ausmachen, ist es eher unwahrscheinlich, dass die DWS dem ohne Weiteres nachgeben wird.

Für die DWS dürfte es wohl auch darum gehen die Interessen anderer Geschäftspartner, insbesondere beispielsweise der Deutschen Bank zu wahren, die keine Rabatte an den Kunden weitergeben und dennoch den höheren Vertriebsanteil ausmachen. Bedauerlich ...

Es bleibt abzuwarten wie das Gericht entscheidet, die DWS selbst dementiert laut Aussage des Handelsblatts.

 

Quelle:

http://www.handelsblatt.com/finanzen/fondsnachrichten/riester-rente-fondsvermittler-verklagt-dws;2633884

 

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