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| Donnerstag, den 10. Februar 2011 um 09:08 Uhr |
CDU will die private Altersvorsorge verstärkt fördernIn Folge der Klausurtagung am 6. und 7. Februar 2011 in Berlin sprach sich die Arbeitgruppe Finanzen der CDU und CSU Bundestagsfraktion für eine verbesserte Förderung der privaten Altersvorsorge aus. Der Finanzpolitische Sprecher der Union, Klaus-Peter Flosbach, teilte die Pläne der Union am Montag der Öffentlichkeit mit. Wie die Pläne der Union aussehen und was davon zu halten ist:
Die großen Medienportale reagierten sehr unterschiedlich auf die Ankündigung. Meiner Meinung nach sind diese Pläne nicht mehr als Augenwischerrei. Warum ich das so sehe, will ich gern nachfolgend erklären und die Planungen im Detail beleuchten. Staatlich geförderte BerufsunfähigkeitsversicherungDie Möglichkeiten einer eingebauten Berufsunfähigkeitsversicherung bei Riester Rente und Rürup Rente sollen verbessert werden. Im Klartext bezieht sich das vor allem auf die bereits bestehende Regelung, dass maximal 15 % der Beiträge zur Riester Rente für zum Beispiel eine enthaltene Berufsunfähigkeitsversicherung ausgegeben werden können. Dieser Satz soll wohl auf zukünftig 30 % angehoben werden.
Ist das eine zweckmässige Regelung? Mitnichten will ich meinen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist gerade für jüngere Menschen die häufig mit Abstand wichtigste Versicherung überhaupt. So hat man als Berufseinsteiger beispielsweise in der Regel kein wertvolleres Gut abzusichern, als die eigene Arbeitskraft. Das Problem ist aber nicht, dass grundsätzlich keine geeigneten Produkte für diesen Zweck auf den Markt wären oder ein Anreiz durch staatliche Förderung zu schaffen wäre. Das Problem besteht darin, dass viele Erwerbstätige gar keinen bedarfsgerechten, bezahlbaren Berufsunfähigkeitsschutz bekommen können, zum Beispiel wegen Vorerkrankungen oder einem risikoreichen Beruf. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht im Regelfall nicht aus, um finanzielle Einbußen bei Berufsunfähigkeit aufzufangen. Wünschenswert wäre hier zum Beispiel die Schaffung einer Art Basistarif gewesen. Dieser sollte den Zugang aller Arbeitnehmer zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung ermöglichen können. Die Erhöhung der Förderung von in Riester oder Rürup enthaltenen Zusatzversicherungen stärkt bestenfalls die Verkaufsargumente der Versicherungsgesellschaften (denn praktisch nur diese bieten solche Zusatzbausteine an). Wirklich bedarfsgerecht sind solche Zusatzversicherungen in der Regel jedoch nicht. Zudem ist die Kombination aus Kapitalaufbau und Berufsunfähigkeitsversicherung (genau wie Todesfallschutz) für den Verbraucher in der Regel sehr intransparent und vor allem teuer. Es ist auch davon auszugehen, dass durch die neuen Regelungen die vollständige Kapitalgarantie bei der Riester Rente weiter beschnitten wird. Bereits heute sind zwar theoretisch alle eingezahlten Beiträge und Zulagen zum Rentenbeginn vom Anbieter zu garantieren, ist jedoch eine BU enthalten, kann dieser Satz bereits heute auf 85 % gesenkt werden. Mit der Erhöhung könnte also die Kapitalgarantie auf 70 % abgesenkt werden, was natürlich sehr im Interesse der Anbieter sein dürfte. Der Verbraucher würde also durch die Günstigerstellung einer nicht bedarfsgerechten Zusatzversicherung in ein im Regelfall ungeeignetes Riester Produkt (Riester Policen) gedrängt werden. Das ist ganz sicher keine wünschenswerte Entwicklung. Abbau von Hemnissen und Verbesserung von Wohn RiesterMan kann es nicht anders sagen, das Eigenheimrentengesetz war nach Einführung erst einmal ein so genannter Rohrkrepierer. Erst nachdem durch Druck der EU einige Hemnisse zwangsweise abgebaut werden mussten und die Bausparkassen sich einen regelrechten Zinskrieg um Wohn Riester Marktanteile lieferten, kam der Vertrieb der Wohn Riester Produkte in Gang. Wohn Riester ist tendentiell die attraktivste und eigentlich in Bezug auf die Abwägung von Vor- und Nachteilen auch transparenteste Variante der Riester Rente. Für den weniger versierten Verbraucher stellen die teilweise jedoch komplexen Regelungen immernoch ein Problem dar. Eine Vereinfachung wäre wünschenswert, ist aber nicht zu erwarten. Die Union plant zwar den Abbau von Hemnissen wie zum Beispiel bei berufsbedingten Umzug, Eintritt des Pflegefalls und altersgerechten Umbau eine wirkliche Initiative ist das aber nicht. Man könnte meinen, dass die Politik auch in diesem Fall nur zu erwartenden Auflagen seitens der EU zuvor kommen will. Denn die deutschen Riester Regelungen stehen bei der EU nach wie vor auf dem Prüfstand und in der Kritik. Wirklich neu ist der Wunsch die angesprochenen Hemnisse zu beseitigen also nicht, er ist aber alle Male zu begrüßen. Inwieweit zu erwartende Veränderung die Wohn Riester Förderung vereinfachen, verbessern oder eben auch weiter verkomplizieren ist abzuwarten. Ich bin da sehr verhalten optimistisch. Steuerliche Begünstigung von Fondssparplänen zur AltersvorsorgeEs ist überraschend, wie manche Medien diesen Teil der Unionspläne aufgreifen. Von einem Etappensieg der Investmentlobby war dort beispielsweise zu lesen. Sehr erstaunlich, schließlich gibt es genau diese steuerliche Begünstigung von Fondssparplänen zur Altersvorsorge bereits.
Im Detail geht es darum, dass der Fondssparplan den steuerlichen Regelungen bei Lebensversicherung und Rentenversicherung gleichgestellt werden soll. Deren Erträge müssen bei 12 Jahren Laufzeit und Auszahlung nicht vor vollendetem 60. Lebensjahr nur zu 50 % zum persönlichen Steuersatz versteuert werden. Genau diese Regelung können Sie aber bereits heute nutzen, durch einen ungeförderten Riester Fondssparplan. Mit Riester selbst hat das nicht wirklich viel zu tun. Sie können zum Beispiel einen Riester Fondssparplan wie die DWS Riester Rente Premium abschließen, ihre Beiträge fleißig einzahlen, beantragen aber eben einfach keine Förderung. Dann genießt dieser ungeförderte Riester Fondssparplan die gleichen steuerlichen Privilegien unter den gleichen Voraussetzungen wie Lebensversicherungen und Rentenversicherungen. Ungefördert Riestern oder das Überriestern (mehr einzahlen als gefördert wird) sind also schon heute probate Mittel um die Abgeltungssteuer zu umgehen, bzw. zu vermeiden. Wirklich neu sind die Pläne der Union also keinesfalls. Es ist auch nicht zu erwarten, dass die Regelungen so ohne weiteres auf jeden beliebigen Fondssparplan angewendet wird. Ich persönlich gehe eher davon aus, dass die Regelung der Investmentbranche in die Karten spielen wird und spezielle (wohl auch teurere) Sparplan Konstrukte kommen werden. Fakt ist, seit der diletantischen Einführung der Abgeltungssteuer flüchten private Anleger zu Scharen aus Aktien und Fonds. Durch die steuerliche Benachteiligung sehen viele Anleger das zusätzliche Risiko von Aktien und Fonds als nicht mehr attraktiv an. Die Union sollte sich aber eher das Scheitern der Abgeltungssteuer (Steuereinnahmen sinken stark) eingestehen, als Flickenschusterrei zu betreiben. Wünschenswert ist eine dann von den Medien verbreitete offizielle Regelung aus Verbrauchersicht auf jeden Fall. Idealerweise wäre das der Todesstoß für teure Fondspolicen der Strukturvertriebe und Allfinanz Dienstleister wie DVAG, AWD, MLP und Co.. So optimistisch bin ich dann leider aber doch nicht. Anhebung der Förderhöchstgrenzen und ZulagenWeiterhin plant die Union die Anhebung der Förderhöchstgrenzen und Zulagen für die staatlich geförderte Altersvorsorge mit Basisrente und Riester Rente. Wenn es mehr Geld gibt sollte man das wohl als positiv bewerten? Unter dem Deckmantel des Inflationsausgleichs wurden diese Pläne kommuniziert. Ich persönlich sehe das ein wenig anders. Die staatliche Förderung ist tendentiell vor allem für jene interessant, die sich nicht unbedingt höhere Beiträge zur Riester Rente leisten können. Der statistisch durchschnittliche Deutsche investiert pro Monat etwa 150 Euro in die private Altersvorsorge. Die Riester Rente sollte auf Grund der eingeschränkten Flexibilität aber nicht das einzige Altersvorsorgeprodukt sein. Verstehen Sie mich nicht falsch. In vielen Fällen ist die Riester Rente ein hervorragender, sehr interessanter Baustein für die private Altersvorsorge. Diese jedoch nur auf die Riester Rente hin aufzubauen halte ich insbesondere mangels Kapitalwahlrecht und Kopplung an die demografische Entwicklung bei Verrentung für nicht bedarfsgerecht. Einer Anhebung der Förderhöchstgrenzen stehe ich daher zunächst einmal skeptisch gegenüber. Ich kann mich auch des Eindrucks nicht verwehren, dass diese Regelungen vor allem für die schlecht zu verkaufenden Rürup Rente weitere Interessenten locken soll. Bei der Basisrente ist es nun mal so, dass auf Grund der steuerlichen Regelungen dieses Produkt für jüngere Menschen nur in wenigen Ausnahmefällen interessant sein kann. Und auch das dann nur bei völliger Vernachlässigung der zahlreichen Hemnisse. Wünschenswerte wäre eine Erweiterung der Riester Förderberechtigten auf zum Beispiel Selbstständige gewesen. Diese Diskussion ist ebenfalls nicht neu, kommt aber in den Plänen der Union nicht vor. Eine Anhebung von Fördergrenzen macht aus meiner Sicht für die Masse der Verbraucher zum jetzigen Zeitpunkt fast ausschließlich nur in Zusammenhang mit Wohn Riester Sinn. |



