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| Freitag, den 03. September 2010 um 07:05 Uhr |
Schützt die Verbraucher, nicht die FinanzberaterErstaunlich, gerade Zeit online veröffentlichte vor kurzem einen interessanten Kommentar zum Thema Anlagerschutz. Die Eingangsthese: Die Bürger sind auch nach der Krise vor Betrug in der Finanzberatung ungeschützt. Die Politik hat nicht begriffen, wie wichtig Verbraucherschutz ist. Der Kommentar nimmt zunächst Bezug auf eine Studie des Fachmagazins Finanztest aus dem Juli 2010. Diese zeigte mal wieder auf, dass Banken und Banker nichts aus der Finanzkrise gelernt und mangelhafte Beratung nach wie vor groß geschrieben wird. Im Gegensatz zu Studien mancher Propagandablätter wurde dabei nicht nur das freundliche Lächeln sondern auch die Sachkompetenz der Berater bewertet. Gestern Gangster heute Menschenfreund?Längst gibt es ja bereits Profiteure aus dieser Situation. Alternative Banken haben (trotz teilweise mangelhaftem Geschäftskonzept) Hochkonjunktur. Viel amüsanter ist aber, dass Sparkassen und Volksbanken zunehmend auf die Trumphkarte faire und kompetente Beratung setzen. Erstaunlich, waren es doch gerade Sparkassen die federführend die Papiere der später insolventen Lehman Brothers an nichts ahnende Kleinanleger verschleudert haben. Zurück zum Thema: Der Staat fordert private Vorsorge von seinen Bürgern, schafft aber nicht die gesetzlichen Rahmenbedingungen für angemessenen Verbraucherschutz - so der Kommentar weiter. Mangelhafte gesetzliche Rahmenbedingungen für angemessenen VerbraucherschutzEs hat sich ja einiges getan im Staate des Versicherungskults. So gibt es seit 2010 ja eine erweiterte Pflicht zu Beratungsprotokollen. Laut Finanztest wird die korrekte Anfertigung dieser aber geflissentlich fast überall (wo getestet wurde) ignoriert. Interessant übrigens die Argumente aus der Maklerecke, man sei mehr mit dem Anfertigen der Protokolle, als mit Beratung beschäftigt. Beide Argumente sind nachzuvollziehen. Wer betrügen will, wird das auch mit Beratungsprotokollen dank Unverständnis des zu beratenden und beispielsweise vom Strukturvertrieb Chef vorgefertigter Satzbausteine nach wie vor können. Geht es nämlich eines Tages zum Gericht, muss der Kunde erst einmal beweisen, dass er falsch beraten wurde. Das ist nicht ganz ohne, schließlich merken die Kunden das häufig erst eine Zeit und eine ganze Menge Gebühren später. Dann auch noch als Nicht-Fachmann das Gespräch von vor 2,3 oder 5 Jahren entsprechend bewerten und korrigieren? - Wohl eher nicht. Provisionsinteresse immer vor Kundeninteressen?Nach wie vor wünschen die Deutschen kostenlose Anlageberatung. Das führt automatisch dazu, dass der Berater sich seinen Dienst am zu Beratendenden per Vermittlungsprovision bezahlen lässt. Diese wiederum muss er dem Kunden nach wie vor nicht offen legen. Natürlich schreien die lieben Guten Berater jetzt natürlich auf, dass man Provision und Kundenbedarf hervorragend unter einen Hut bringen kann. Aber mal ehrlich. Verkauft man lieber das Produkt, für das man nur die Hälfte an Provision bekommt? Vor allem wenn der Abteilungsleiter jeden Tag mit hoch rotem Kopf bestimmte Absatzziele formuliert? Oder mal ganz anders betrachtet: Woher stammt der Großteil der Beratungen? Natürlich von Banken und Ausschließlichkeitsvertretern (bestimmter Versicherungsgesellschaften). Wird der Allianzberater dem Kunden eine DWS TopRente empfehlen, weil diese deutlich besser als der Allianz eigene Riester Fondssparplan ist? Wohl eher nicht, bekommt ja auch nichts dafür - außer vielleicht einer Abmahnung vom Arbeitgeber. Lösungsansatz Honorarberatung - Von wegenIm Kommentar wird dann mal wieder die Stärkung der Honorarberatung gefordert und an die Politik appeliert. Immerhin weiss man dann wieder, dass man "Zeit" gelesen hat und kein ernsthaftes Blatt - wäre auch zu schön gewesen. Bereits in den ersten Leserkommentaren spiegelt sich das Problem wieder. Honorarberatung ist in Deutschland einfach nicht denkbar. Zum einen will der Kunde kostenlose Beratung und zahlt lieber viel viel höhere Abschlussprovisionen, zum anderen ist die Lobby der Finanzkonzerne einfach zu stark. Wohin denn mit den ganzen abgedienten Politikern, wenn diese der Versicherungswirtschaft in die Quere gekommen wären? Honorarberatung, so wie sie vom Verbraucherschutz seit Jahren gefordert wird, ist sicherlich eine interessante Utopie. Auch wenn man dagegen halten kann, dass derartige Vereinheitlichung gegen jedes marktwirtschaftliche Wettbewerbsprinzip verstößt. Eine Utopie bleibt es mit Sicherheit aber nicht nur auf Grund der bösen Politiker und Versicherungskonzerne. Ein derartiges schwarz / weiss Denken ist nicht die Antwort. Nein, ein wesentlicher Faktor sind die menschentypischen Eigenschaften Gier und Bequemlichkeit. Getreu dem Motto: Manchem Renditeversprechen möchte man einfach glauben und wenn der Sepp aus der Nachbarschaft sich da auskennt, wird das schon alles seine Richtigkeit haben. Quelle: http://www.zeit.de/wirtschaft/geldanlage/2010-08/kommentar-anlegerschutz |



