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| Mittwoch, den 31. August 2011 um 11:32 Uhr |
Wann lohnt sich eine frühe Auszahlung der Riester Rente?Einen konfusen aber erheiternden Beitrag zur Riester Rente habe ich gestern beim Handelsblatt online entdeckt. Der Autor stellt mit dem Titel des Artikels die Frage: "Wann sich frühe Riester-Auszahlungen lohnen" Das klang interessant. Ich dachte dabei aber eigentlich daran, dass eventuell eine Rechnung zum Thema förderschädliche Verwendung angestellt würde. Das war nicht der Fall, der Artikel wirft eher einige Fakten wirr durcheinander und so richtig verstanden hat der Autor scheinbar auch gar nichts. Schade, das Handelsblatt lese ich gern und häufig. Nach der Einleitung rund um die aktuelle Entwicklung der Riester Rente, poltert der Autor mit folgendem Absatz mit der Tür ins Haus: "... dürften inzwischen immer mehr Riester-Sparer darüber nachdenken, ihr privates Rentenkapital frühzeitig ins Trockene zu bringen - und sich ihren Vertrag auszahlen zu lassen. Diese Option hat allerdings nur derjenige der knapp 15 Millionen Riester-Vertragsinhaber, der mindestens 60 Jahre alt ist, bereits etwa 10.000 Euro Kapital angespart und deshalb Anspruch auf eine monatliche Minimumrente von 25,55 Euro hat ..." Was der Autor da beschreibt, ist die so genannte Kleinstbetragsrente - was er meint ist die Auszahlung der Riester Rente als mtl. Rentenzahlung ab dem vollendeten 60. Lebensjahr. Das sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Grundsätzlich können Sie sich Ihre Riester Rente immer "auszahlen" lassen, wenn Sie das 60. Lebensjahr vollendet haben (bei Abschluss ab 2012 erst mit dem 62. Lebensjahr) - völlig unabhängig von der Höhe des im Vertrag angesparten Guthabens. Liegt Ihr Vertragsguthaben allerdings unter der angesprochenen Grenze von mtl. 25,55 Euro Rentenzahlung (die Grenze ist falsch, für 2011 sind es 25,22 Euro), können Sie sich das gesamte Vertragsguthaben als Kleinstbetragsrente auf einen Schlag auszahlen lassen. Sprich Sie können die sonst geltende Begrenzung auf ein Kapitalwahlrecht von maximal 30 % umgehen. Warum das Kapitalwahlrecht und die Kleinstbetragsrente fast immer Sinn machenWenn man es genau nimmt, ist die Fragestellung im genannten Artikel eigentlich Unsinn. Es lohnt sich praktisch fast immer, das Kapitalwahlrecht oder wenn möglich die Kleinstbetragsrente auf einen Schlag in Anspruch zu nehmen. Zumindest wenn Sie keine Riester Rentenversicherung abgeschlossen haben und die Auszahlung auf einen Schlag nicht zu erheblichen steuerlichen Nachteilen liegt.
Zugegeben, es ist eine eher theoretische Fragestellung. Denn die Riester Rente ist grundsätzlich ein Produkt zur Absicherung des Langlebigkeitsrisikos. Anders formuliert: Eine Wette auf ein langes Leben. Zu diesem Zweck werden in der Ablaufphase auch Riester Banksparplan und Riester Fondssparplan zu erheblichen Teilen in eine Rentenversicherung umgeschichtet, um gleichbleibende Renten auch über das 85. Lebensjahr hinaus zu gewährleisten. Diese Umschichtung ist jedoch je nach Produkt mit erheblichen Kosten verbunden. Zwischen 10 und 30 % gehen je nach Produkt für die eigentliche Verrentung zwischen Renteneintritt und 85. Lebensjahr verloren. Wählen Sie also beispielsweise 30 % Kapitalwahlrecht auf einen Schlag, wird dieser Teil des Vertragsguthabens nicht für die Umschichtung in eine Rentenversicherung berücksichtigt. Ein Anbieterwechsel lohnt eventuell bis ins hohe AlterWenn Sie keine klassische Riester Rentenversicherung abschließen, steht die Art und Weise der Verrentung heute in der Regel aber je nach Produkt noch gar nicht fest. Es kann daher unter Umständen sinnvoll sein, selbst kurz vor Rentenbeginn das Riester Produkt zu wechseln, wenn sich abzeichnet, dass die Verrentung bei Ihrem Anbieter besonders unvorteilhaft ist. Riester Fondssparer können zudem von einem praktischen Nebeneffekt profitieren. Sollten beispielsweise die Börsen zu Ihrem 56. Lebensjahr absolute Höchststände erreichen, können Sie diese erreichten Höchststände durch einen Anbieterwechsel in eine Garantie umwandeln. Denn wenn Sie eine neue Riester Rente abschließen, muss der Anbieter grundsätzlich immer die Höhe der eingezahlten Beiträge und Zulagen garantieren. Eine solche Höchststandsgarantie kurz vor Rentenbeginn bietet übrigens auch die DWS Riester Rente Premium. Umgesetzt wird diese durch eine verstärkte Umschichtung in festverzinsliche Wertpapiere. Das kann zwar die Renditeerwartungen in den letzten Jahren der Laufzeit senken, garantiert Ihnen aber eben auch die bis dahin erreichten Vertragsguthaben. Quelle: http://www.handelsblatt.com/finanzen/vorsorge-versicherung/ratgeber-hintergrund/wann-sich-fruehe-riester-auszahlungen-lohnen/4554148.html?p4554148=2 |



