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| Montag, den 08. August 2011 um 10:09 Uhr |
Anhebung der Altersgrenze bei der Riester Rente ab 2012Zum 01.01.2012 treten zahlreiche Änderung in Bezug auf staatlich geförderte Altersvorsorge mit der Riester Rente, betriebliche Altersvorsorge und private Altersvorsorge allgemein in Kraft. Die Anhebung der Altersgrenze von 60 auf 62 Jahre ist zusammen mit der kommenden Garantiezinssenkung die wichtigste Änderung. Bisher können sich Sparer ihre Kapitalversicherungen und Riester Verträge bereits mit dem vollendeten 60. Lebensjahr auszahlen lassen. 2012 kommt hingegen der erste Schritt in Richtung Rente mit 67 und somit auch die Schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters für die erste, zweite und dritte Schicht der privaten Altersvorsorge. Oder noch einmal anders formuliert: Wer einen Riester Vertrag nach dem 31.12.2011 abschließt, kann sich diesen frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres auszahlen lassen. Die Änderung betrifft aber nicht nur die Riester Rente, sondern praktisch alle versicherungsbasierten Altersvorsorgelösungen. Wer beispielsweise bisher eine private Rentenversicherung abgeschlossen hat, konnte diese ab dem 60. Lebensjahr steuerlich begünstigt vereinnahmen. Für Verträge ab 2012 gilt das steuerlich günstigere Halbeinkünfteverfahren erst ab einer Auszahlung ab dem vollendeten 62. Lebensjahr. Senkung beim GarantiezinsEbenfalls wird der derzeit gültige Garantiezins von 2,25 % auf 1,75 % zum 1. Januar 2012 gesenkt. Das betrifft ebenfalls alle dann neu abgeschlossenen Verträge für Kapitalversicherungen, egal ob staatlich gefördert oder nicht. Wer sich also ohnehin mit dem Gedanken trägt eine Kapitalversicherung (bspw. eine Riester Rentenversicherung) als Baustein für die private Altersvorsorge abzuschließen, sollte dies noch in 2011 erledigen. In Bezug auf die Senkung des Höchstrechnungszins kann ein Abschluss in 2011 eine um bis zu 15 % höhere garantierte Rente bedeuten - im Vergleich zu 2012. UniSex Tarife ab 21. Dezember 2011Zwar sind grundsätzlich alle Riester Verträge bereits UniSex Tarife, das gilt aber nicht für bspw. die private Rentenversicherung. Ab dem 21.12.2011 sind Uni Sex Tarife aber für alle Versicherungen verpflichtend. Bei Kapitalversicherungen zu Altersvorsorge betrifft diese Änderung vor allem Männer. Deren statistische Lebenserwartung ist geringer als die der Frauen, daher bekommen sie bei Auszahlung einer privaten Rentenversicherung derzeit theoretisch mehr Geld als die Frauen. Im Fall der Altersvorsorge benachteiligen die UniSex Tarife aber eben die Männer und begünstigen die Frauen - so wie es bei der Riester Rente bereits seit 2006 der Fall ist. Die zu erwartende Rentenleistung könnte sich bei einem Abschluss in 2012 für einen jungen Mann daher durchaus um etwa 10 % verschlechtern. |



