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| Mittwoch, den 22. Juni 2011 um 10:08 Uhr |
Finanzminister Schäuble reagiert auf Kritik an der Riester RenteNach den jüngsten Skandalen um tausende zu teuer verkaufte Riester Policen beim Anbieter Ergo reagiert das Bundesfinanzministerium wie gewohnt mit einem Schnellschuß. Ein neues und einheitliches Produktinformationsblatt (PIB) soll her, berichtet das Manager Magazin. Durch die Vereinheitlichung von rund 19 Elementen auf maximal 2-3 Blättern soll der Verbraucher Riester Verträge besser vergleichen können und das Gesamtkonzept verständlicher werden. Klingt doch eigentlich gut, oder? Warum steht in der Einleitung dann etwas von einem Schnellschuß? Nun, in der Theorie sind die angestrebten Veränderungen sicherlich interessant, wie die praktische Umsetzung in einem Gesetz (bzw. die Modifizierung bestehender Gesetze) erfolgen soll, das steht aber gänzlich in den Sternen. Nur Ärger zwischen Regierung, Assekuranz und den anderen Anbietern von Riester Produkten ist vorprogrammiert. Was das neue Produktinformationsblatt bieten soll
Angaben zur Chance / Risiko Klasse eines Riester Produkts? Verwirrung ist sicher! Man kann sich wohl an den Fingern einer Hand abzählen, welche Aussagen dadurch getroffen würden. Die Riester Rentenversicherung wäre auf Grund der Garantieverzinsung das mit Abstand sicherste Produkt und mit fiktiven Renditen wiese sie wohl das beste Chance Risiko Verhältnis auf. Der Riester Banksparplan ist in Bezug auf die Verzinsung ungewiss und somit dann vermutlich vermeintlich deutlich weniger sicher als die teurere Police. Chancen würden dann sicherlich einheitlich schlecht dargestellt, auch wenn bei Riester Banksparplänen Rendite Unterschiede von 100 % und mehr existieren, in Abhängigkeit von der Laufzeit. Riester Fondssparpläne hätten dann sicherlich ein imenses Risiko bei einheitlich Renditechancen. In Bezug auf die Konzepte gibts es aber nicht nur bei Riester Fondssparplänen, sondern bei praktisch allen Riester Produkte Unterschiede wie Tag und Nacht. Selbst wenn einzelne Produkte nicht in Gruppenhaft im Rahmen der jeweiligen Produktgruppe fallen würden, würde eine solche Angabe mit Sicherheit zu kurz greifen. Wichtig ist vor allem nicht nur Ansparphase und evtl. garantierte Beträge zu betrachten, sondern das tatsächliche Auszahlungsszenario des jeweiligen Produkts. So gilt heute die weit verbreitete Ansicht, dass eine Police auf Grund der Festschreibung heutiger Sterbetafeln in Bezug auf die Auszahlung Vorteile brächte. Das ist theoretisch nicht ganz falsch, rechnerisch aber schnell als Vorurteil entlarvt. Wahrscheinlichkeiten für die Wertentwicklung Sicherlich könnte man dazu jetzt einiges schreiben, wünsche an dieser Stelle den Verantwortlichen aber einfach nur eine auf Hochglanz polierte Glaskugel ... lächerlich ... Informationen zum Preis- / Leistungsverhältnis Darauf wäre ich am meisten gespannt. Spielt es dann auch eine Rolle, ob die Unterlagen in Kartonage und mit einem Blumenstrauß verschickt werden? Zum Anbieterwechsel, Kündigung und Beitragsfreistellung muss man eigentlich nichts sagen, steht ohnehin in den Versicherungsbedingungen / Geschäftsbedingungen. Wer die nicht liest (sind meist auch nur 3-5 Blätter), liest mit Sicherheit auch kein 3 Seitiges Informationsblatt, genormt hin oder her. Neues Rücktrittsrecht für Verbraucher bei falschen InformationenKommt ein Anbieter den neuen Informationspflichten nicht nach, darf der Vorsorgesparer laut Planung binnen 12 Monaten vom Vertrag zurücktreten. Und das mit vollem Anspruch auf eingezahlte Beiträge und erhaltene Zulagen. Diese Frist greift viel zu kurz. Verbraucherschützer fordern eine Frist von 3 Jahren, ich würde wenigstens die ersten 5 Jahre als sinnvoll erachten. Bei den meisten Riester Rentenversicherungen werden die Kosten auf die ersten 5 Jahre verteilt (zulässig gemäß AltZertG). Soll heißen, gerade in dieser Zeit droht dem Versicherungsnehmer theoretisch der höchste finanzielle Schaden, sollte er seine Riester Police kündigen wollen. Erfüllt der Vertragspartner seine Pflichten nicht, bzw. benachteiligt den Versicherungsnehmer auf unzulässige Art und Weise, sollte der Versicherungsnehmer den Vertrag praktisch jederzeit während der Phase der Kostenbelastung beenden können, wenigstens aber binnen der ersten 5 Jahre. Für die Versicherer wäre aber sowohl ein 3jähriges als auch ein 5jähriges Rücktrittsrecht ein hohes finanzielles Risiko, schließlich sind dann auch schon große Teile oder eben vollständigen Provisionen an die Vertriebler geflossen. Die Kosten für einen Anbieterwechsel sollen übrigens auf 150 Euro begrenzt werden. Ist ebenfalls eine unsinnige Regelung, da praktisch kein brauchbares Riester Produkt eine höhere Kostenpauschale vorsieht und der eigentliche Verlust zum Beispiel durch angepasste Rückkaufswerte entsteht. Das ewige Kreuz mit den KostenSeit Einführung der Riester Rente gab es mehrere unterschiedliche Regelungen, wie Kosten zu verteilen und auszuweisen sein. Bspw. wurde erst 2005 festgelegt, dass die Verteilung der Abschlusskosten zukünftig über 5 Jahre erfolgen kann und nicht mehr wie bis dato geregelt über wenigstens 10 Jahre. Man sollte sich als Verbraucher also erst einmal darüber im Klaren sein, dass die entsprechenden Regelungen systematisch zu Gunsten der Versicherer geändert wurden. Erst nach den 2005 erfolgten Änderung in Bezug auf die Abschlusskosten begann die wahre Goldgräberstimmung in Bezug auf die staatlich geförderte Altersvorsorge bei der Assekuranz. Künftig soll nun die Verpflichtung für Versicherungsprodukte entfallen, die Kosten in Euro und Cent auszuweisen. Wie das nun wieder ins Gesamtkonzept der Verbesserung der Riester Rente für den Verbraucher passen soll, ist mir beim besten Willen nicht klar. Gerade für den Laien ist diese Angabe durchaus wichtig. In Zukunft soll die Angabe der Reduction in Yield (RiY) anstelle der bisherigen Angabe erfolgen. Mit dieser Angabe wird ausgewiesen, wie die Kosten die Rendite bei einer beliebigen, angenommenen Wertentwicklung beeinflußen. Die RiY wird bspw. vom Marktführer für Riester Policen - der Allianz - bereits angewendet. Das allerdings ist insgesamt eher als kontraproduktiv zu bewerten. Wenn man Ihnen beispielsweise einen Vertrag über eine längere Laufzeit rechnet (als Ihr Vergleichsangebot), fällt die RiY automatisch niedriger aus. Wenn der Ihnen gegenübersitzende Versicherungsverkäufer nicht mehrfach mit dem Kopf voraus gegen eine Wand gelaufen ist, spielt ihm die RiY und die daraus resultierenden Möglichkeiten lediglich in die Karten. Der eher unbedarfte Versicherungsnehmer wird dann erst Recht nicht mehr nachvollziehen können, was da eigentlich geschieht. Dabei könnte es alles so einfach sein. Eine Angabe welcher prozentuale Betrag von jeder Einzahlung abgeht, könnte einfach durch einen Zahlungsverlauf dargestellt werden. Bei den Rückkaufswerten geht das ja schließlich auch. Davon mal abgesehen, wie wäre es einfach die gesamten Kosten für den Abschluss eine staatlich geförderten Altersvorsorgevertrags gesetzlich auf bspw. insgesamt 4 % des fiktiven Vertragsguthabens zu deckeln? Der Versicherer dürfte dann noch eine Angabe für die maximale jährlich Verwaltungskostenquote festlegen, diese nicht überschreiten und schon hätten wir eine vollständige Kostentransparenz. Sehr einfach, wird aber nie passieren. Nett, dass Sie das alles gelesen haben ... aber April, April ...Letztenendes dürfte die in den Sternen stehende Ausgestatlung des jetzigen Schnellschuss seitens Bundesfinanzministerium aber effektiv überhaupt keine Rolle spielen. Denn eines scheint festzustehen. Die neuen Regelungen - wie auch immer diese aussehen - sollen nur für Riester Produkte gelten, welche nach dem 1. Januar 2013 zertifiziert werden. Das ist nicht zu verwechseln mit "Verträge die ab dem 1.1.2013 abgeschlossen werden"! Es ist also mehr als nur unrealistisch, dass die wie auch immer ausgestalteten Regelungen im nächsten Jahrzehnt noch praktische Anwendung finden werden. Die Versicherer werden einfach im Falle eines Falles noch im Laufe von 2012 ausreichend viele Vertragskonzepte zertifizieren lassen, wenn sie sich vor evtl. Nachteilen ab 2013 schützen wollen. Dem Verbraucher bringt das also rein gar nichts. Quelle: http://www.manager-magazin.de/finanzen/versicherungen/0,2828,769719-3,00.html |



