Riester-Rente Riester Blog Allgemein zur Riester-Rente Steuererklärung 2010 und die Riester Rente

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Montag, den 04. April 2011 um 13:02 Uhr

Steuererklärung 2010 und die Riester Rente

Nicht vergessen: Riester Beiträge sollten stets auch in Ihrer Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Wir zeigen Ihnen in einem kurzen Ratgeber, was alles zu beachten ist.

Am 31. Mai eines jeden Jahres endet traditionell die Abgabefrist für die jährliche Einkommenssteuererklärung. Es ist also wiedermal soweit, die Steuererklärung für 2010 muss fertig gemacht werden. Da trifft es sich gut, dass im Laufe des April auch die letzten Beitragsbescheinigungen für Ihre geleisteten Beiträge zu staatlich geförderten Altersvorsorge eintreffen dürften.

Bis zu 2.100 Euro (Eigenbeitrag + Zulagenanspruch) können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Übersteigt die zu erwartende Steuererstattung Ihren Zulagenanspruch, erhalten Sie im Rahmen der automatischen Günstigerprüfung Geld vom Finanzamt zurückerstattet.

Dafür sind lediglich drei vergleichsweise einfache Schritte nötig:

  • Beitragsbescheinigung prüfen und beilegen
  • Ihre Beiträge zur Riester Rente anzeigen
  • Die Anlage AV ausfüllen

Beitragsbescheinigung prüfen und beilegen

In den ersten Monaten eines jeden Jahres erhalten Sie als Riester Sparer Ihre Beitragsbescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG. Diese sollten Sie eingehend prüfen, bevor Sie die Bescheinigung beim Finanzamt vorlegen.

 

Sollten sich Unstimmigkeiten ergeben, beispielsweise haben Sie höhere Beiträge geleistet als vermerkt, ist der jeweilige Anbieter unverzüglich zwecks Klärung eventueller Fehler zu kontaktieren.

Die Beitragbescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG wird stets in zwei Ausfertigungen verschickt. Eine dafür ist für Ihre Unterlagen bestimmt, die andere ist als Beleg beim Finanzamt mit der Einkommenssteuererklärung einzureichen.

Ihre Beiträge zur Riester Rente anzeigen

In Ihrer Einkommenssteuererklärung müssen Sie zunächst einmal anzeigen, dass Sie Beiträge zur Riester Rente geleistet haben. Dazu müssen Sie lediglich den Punkt 40 auf Seite 2 des Formblatts ankreuzen. Gar nicht so schwer, oder?

Durch das Ankreuzen erklären Sie, dass Sie die laut Anlage AV geleisteten Beiträge steuerlich geltend machen möchten.

Die Anlage AV ausfüllen

Zu guter Letzt müssen Sie natürlich noch angeben, in welcher Höhe Sie Beiträge zur Riester Rente geleistet haben. Das geschieht, indem Sie die Anlage AV ausfüllen.

Alleinstehende kreuzen dafür in Zeile 10 an, dass sie unmittelbar zulagenberechtigt sind. Darunter sind die sozialversicherungspflichtigen Einkünfte des Vorjahres (also 2009) einzutragen.

Wer verheiratet ist, kann die steuerliche Riester Förderung auch bekommen, wenn er/ sie nicht unmittelbar zulagenberechtigt ist. Es reicht in diesem Fall, wenn der Ehepartner unmittelbar förderberechtigt ist, man selbst ist dann mittelbar förderberechtigt. In diesem Fall wäre dann Zeile 20 anzukreuzen.

Darauf folgend sind bis Zeile 24 die Angaben zu eventuellen, kindergeldberechtigten Kindern zu tätigen.

 

In den Zeilen 31 und 32 (Rückseite) sind die Angaben zur Vertrags- und Zertifizierungsnummer Ihrer Riester Rente zu ergänzen. In Zeile 33 dürfen Sie dann endlich Ihre geleisteten Eigenbeiträge angeben.

Bei zusammen veranlagten Ehepartnern sind die Beiträge für den 2. Riester Vertrag in den Zeilen 43-45 zu erklären.

Tipp - Anlage Vorsorgeaufwand

Neben der Anlage AV gibt es auch noch die Anlage Vorsorgeaufwand. Hier sind sonstige Beiträge zu Versicherungen, Pflegeversicherung, Krankenversicherung und sonstigen steuerlich anerkannten Altersvorsorgeverträgen zu erklären.

Diese Beiträge stehen jedoch nicht im Zusammenhang mit dem Sonderausgabenabzug durch Beiträge zur Riester Rente. Dieser Sonderausgabenabzug von maximal 2.100 Euro wird selbstständig und neben dem Sonderausgabenabzug für sonstige Vorsorgeaufwendungen gewährt.

Sie können also neben der Riester Förderung grundsätzlich ohne Probleme auch noch betriebliche Altersvorsorge nutzen oder Beiträge zu einer Rentenversicherung mit Abschluss vor 2005 steuerlich geltend machen (es gelten die jeweiligen Grenzen).

 
Kommentare (3)
Punkt 40?
3Dienstag, den 20. September 2011 um 08:53 Uhr
Chris

Hallo, die S. 2 des Hauptvordrucks geht bei mir erst mit Punkt 41 los ("Renten"). Oder welches Formblatt ist gemeint? Anm.: Ich benutze das Elster-Programm.


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Admin: Hallo Chris. Elster hat den Punkt im Mantelbogen nicht drin, da man über das Fenster "weitere Vordrucke" unten links einfach die Anlage AV auswählen kann. Den originalen Mantelbogen kannst du offiziell über https://www.formulare-bfinv.de/ einsehen. Dann rechts Mantelbogen EST 2010 anklicken.

Riester Rente = Riester Bausparvertrag?
2Sonntag, den 24. Juli 2011 um 09:01 Uhr
Matthias
Hallo,

wird ein Riester Bausparvertrag genau so eingetragen wie von Ihnen beschrieben? Oder kommt hier die Anlage Vorsorgeaufwand zu tragen?
Danke schon mal für die Antwort.

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Admin: Die Beiträge zum Bausparvertrag mit Riester Förderung sind genau wie alle anderen Beiträge zu Riester Verträgen zu behandeln.

Ein theoretischer (!) Sonderfall würde sich ergeben, wenn Sie einen Vertrag dazu nutzen, sowohl Riester Förderung, Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie in Anspruch zu nehmen. Im Regelfall bekommen Sie aber einen eigenständigen zertifizierten Riester Bausparvertrag als reinen Riester Bausparer. VL für bspw. Arbeitnehmersparzulage (wenn man denn Anspruch hat) fließen im Normalfall immer in einen 2. Vertrag. Für die Beantragung eben der Arbeitnehmersparzulage bräuchten Sie dann natürlich die Anlage N und die Bescheinigung vom Anbieter.

Die Anlage Vorsorgeaufwand benötigen Sie hier aber so oder so nicht.
AV Formular
1Donnerstag, den 09. Juni 2011 um 11:39 Uhr
Katja
Hallo,

warum gebe ich bei Zeile 11-19 etwas aus 2009 an? Es geht doch hier um 2010??
Da habe ich noch keinen BSV gehabt und war auch noch selbstständig?
Das verwirrt mich total!

---

Admin: Die Riester Förderung bezieht sich immer auf das rentenversicherungspflichtige Vorjahreseinkommen (steuerlicher Aspekt / Berechnung des Eigenbeitrags).

Der Anspruch auf die Förderung durch die Altersvorsorgezulage für 2010 ist aber unabhängig davon gewahrt, wenn Sie in 2010 förderberechtigt waren.

Sollten Sie also in 2009 kein rentenversicherungspflichtiges Einkommen bezogen haben, können Sie entsprechend auch nur 0 eintragen.

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