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Donnerstag, den 10. Februar 2011 um 13:13 Uhr

Riester Rente von DVAG - AWD - MLP


Schlecht beraten?

Nicht erst seit der NDR Dokumentation der Drückerkönig und die Polik - über den ehemaligen AWD Chef Maschmeyer - ist bekannt: Eine falsche Beratung bei der Altersvorsorge und insbesondere der Riester Rente kommt vor allem den Sparer teuer zu stehen.

Hohe Produktkosten machen nicht nur den Effekt der Riester Förderung zu Nichte, auch die generell zu erwartende Rendite solcher Produkte ist für die private Altersvorsorge nicht geeignet.

Bekannt für mangelhafte Beratung und überteuerte Produkte sind vor allem Strukturvertriebe und Allfinanzdienstleister wie DVAG, AWD und MLP. Deren Schar von Vertretern, Beratern und Maklern weckte gezielt die Ängste von Verbrauchern vor Altersarmut und erzielte nicht zuletzt durch unrealistische Renditeversprechen und verschleierte Produktkosten eine Vielzahl von Abschlüssen.

Im Internet und bei den Verbraucherzentralen häufen sich daher die Anfragen von Kunden dieser Finanzdienstleister. Die Fragen sind sich ähnlich: Soll man die Produkte kündigen, beitragsfrei stellen oder den Riester Anbieter wechseln? Die Antworten speziell im Internet sind hier mit Vorsicht zu genießen. Gerade in Foren hat die reine Vermutung oft Vorrang vor wirklichem Wissen.

Wir haben Ihnen daher hier eine Zusammenfassung zum Thema und den betreffenden Riester Produkten zusammengestellt.

Inhaltsverzeichnis

Ergänzend dazu an dieser Stelle jedoch noch ein paar allgemeine Anmerkungen.

Kostenlose Beratung kann teuer werden

In Deutschland gibt es leider die Mentalität hin zur kostenlosen Finanzberatung. Während der KFZ Mechaniker genauso wie der Steuerberater oder Rechtsanwalt anstandslos für seine Arbeitszeit bezahlt wird, muss Finanzberatung in Deutschland nach Meinung vieler Verbraucher kostenlos sein.

Hier gilt jedoch das alte Sprichwort: Was nichts kostet, das taugt auch nichts. Die Beratung als solche ist auch in Finanzangelegenheiten niemals kostenlos. Die Rechnung kriegen Sie als Sparer in Form von hohen Abschlusskosten, Verwaltungskosten und sonstigen Kosten präsentiert.

Da die Masse der Finanzdienstleister nicht für die Beratung vom Verbraucher bezahlt wird, besteht zwangsläufig ein Interessenkonflikt zwischen dem realen Bedarf des Verbrauchers und dem Provisionsinteresse des vermeintlichen Beraters. Alternativen dazu kann zum Beispiel eine Mitgliedschaft beim Bund der Versicherten e.V. oder von vornherein eine reine Honorarberatung sein.

Auch das Internet als zunehmende Informationsquelle in Finanz- und Versicherungsangelegenheiten ist mit Vorsicht zu genießen. Man sollte stets überlegen, mit welchen Absichten die größtenteils kostenlosen Inhalte publiziert werden. Kostenlose Inhalte lassen sich nur durch Werbung finanzieren, diese kann dem Verbraucher aber ganz unterschiedlichen Nutzen bieten und die Aussagen je nach eigentlicher Absicht ganz unterschiedliche Dinge suggerieren.

Die Gier besiegt leicht den Verstand

Selbst in Sachen Finanzen und Altersvorsorge weniger erfahrene Menschen sollten spätestens dann stutzig werden, wenn der vermeintliche Berater zweistellige Renditen verspricht oder nur von Steuervorteilen und Förderungen redet, nicht aber auf eventuelle Nachteile eines Produkts hin weist.

Leider ist das Gegenteil der Fall. Beim Steuern sparen und hohen Renditeversprechen schaltet sich zuweilen der gesunde Menschenverstand aus. Zahlreiche sanierte Schrottimmobilien als Abschreibungsobjekte, dubiose Genußscheine, geschlossene Fonds und Beteiligungen und in jüngster Zeit eben ungeeignete Riester Produkte belegen dieses.

Besondere Vorsicht gilt insbesondere dann, wenn vor allem Versicherungen, insbesondere Fondspolicen, als einzig interessante Variante der Riester Rente angepriesen werden. Wenn diese dann auch noch mit zum Beispiel einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert werden sollen, müssen alle Alarmglocken aufschrillen.

Finanzberater, Makler und Ausschließlichkeitsvertreter

Nicht immer ist Verbrauchern klar, wer Ihnen da eigentlich bei der vermeintlichen Beratung gegenüber sitzt. Die Voraussetzungen um als Finanzberater für zum Beispiel die DVAG tätig zu werden sind sehr gering. Die Berufsbezeichnung als solche ist auch nicht wirklich geschützt. Es kann Ihnen theoretisch durchaus passieren einem bis vor kurzem noch arbeitslosen Bäcker gegenüber zu sitzen, dessen Wissensvorteil aus ein oder zwei Wochen Vertriebsschulung besteht.

Wollen Sie wirklich die Verantwortung für Ihr Geld in die Hände solcher Leute legen?

Auch der Versicherungsmakler ist bei weitem keine so wertvolle Bezeichnung wie noch immer manche annehmen. Die meisten in Deutschland zugelassenen Versicherungsmakler sind zum Beispiel für den Finanzvertrieb MLP tätig. Die dafür notwendige Sachkundeprüfung eignet sich meines Erachtens nicht im Geringsten um diese Leute dann automatisch auf die Verbraucher los zu lassen. Das soll keineswegs jeden MLPler direkt als unfähig darstellen, es mag Ausnahmen geben. Als Verbraucher sollten Sie sich aber fragen, ob Sie den Makler für einen Kaffe wirklich 4stellige Provisionen zahlen wollen? Provisionsinteresse und Kundeninteresse lassen sich im Regelfall nicht miteinander vereinbaren. Auch wenn die in der Branche Tätigen das gern und ausführlich zu rechtfertigen Versuchen.

Bei so genannten Ausschließlichkeitsvertretern sieht es auch nicht viel besser aus. Ist Ihr Berater zum Beispiel für den Allianzkonzern tätig, kann er Ihnen in der Regel auch nur ein Produkt dieses Konzerns verkaufen. Das muss nicht zwangsweise das schlechteste Produkt sein, ist aber in keiner Hinsicht eine umfassende Beratung und schon ganz und gar keine unabhängige Beratung. In Ihrem Interesse dürfte ein solches Verkaufsgespräch eher nicht sein.

Allgemein ist auch bei selbsternannten unabhängigen Beratern und Mehrfach Agenten Vorsicht angesagt. Helfen kann es hier vom Berater eine Selbstauskunft und eine Rechenschaftslegung zu verlangen. Das sollte bereits die Spreu vom Weizen trennen. Alternativ kann es auch ratsam sein, für die Beratung durch einen qualifizierten Honorarberater tatsächlich zu bezahlen. Vor allem kann das deutlich günstiger sein, als indirekt die Altersvorsorge des vermeintlich kostenlosen Beraters durch Abschlussgebühren mit zu finanzieren.

 

 

DVAG Riester Rente - Riester Rente Strategie No. 1

 

Die DVAG ist wohl insbesondere dafür bekannt, besonders gern teure fondsgebundene Rentenversicherung und Lebensversicherungen zu verkaufen.

Bei der Riester Rente dürfte das meistverkaufte Produkt der DVAG die Aachen Münchner Riester Rente Strategie No. 1 sein. Die DVAG ist praktisch der einzige Vertriebskanal der Aachen Münchner Versicherung.

Mit einer unabhängigen Finanzberatung hat das nichts zu tun und empfehlenswert ist genanntes Produkt allein schon aus Kostensicht absolut nicht. Besonders teuer wird es für den Sparer, wenn noch zusätzliche Vereinbarungen, wie zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung an den Riester Vertrag gekoppelt werden.

Solche Zusatzversicherungen sind in der Regel nicht im geringsten bedarfsgerecht. Will meinen, die zu erwartenden Leistungen sind viel zu gering und die Versicherungsbedindungen nicht sehr verbraucherfreundlich. Aber es bringt der DVAG eben Provisionen und täuscht dem Kunden eine Abhängigkeit vom Produkt vor, schließlich hänge ja die Absicherung der Berufsunfähigkeit "mit dran".

Allein die Abschlusskosten liegen bei den typischen fondsgebundenen DVAG Kapitalversicherungen meist zwischen 6 und 7 % der gesamten Vertragssumme. Immerhin müssen diese bei Riester Produkten wenigstens auf die ersten 5 Jahre der Laufzeit verteilt werden. Dadurch können Anleger unter Umständen mit überschaubaren Verlusten den Anbieter wechseln.

Mehr dazu im Kapitel Kündigen, beitragsfrei stellen oder Anbieter wechseln? ...

 

 

AWD Riester Rente - vorgetäuschte unabhängige Beratung?

Bei der AWD wird nicht nur ein Riester Produkt vertrieben. Der Finanzdienstleister wirbt selbst damit "praktisch alles" zu verkaufen, egal ob Riester Fondssparplan, Riester Rentenversicherung oder fondsgebundene Riester Rentenversicherung. Alles ist das natürlich nicht. Ein AWD Vertreter käme wohl kaum auf die Idee einen günstigen Riester Banksparplan zum empfehlen, auch wenn dieser genau die richtige Wahl für den Sparer wäre, schließlich kann AWD daran nichts verdienen.

Es werden also nur die teuersten Riester Produkte angeboten. So heißt Riester Fondssparplan bei AWD praktisch immer DWS Riester Rente Premium. Dieses Produkt ist grundsätzlich sehr interessant und durchaus empfehlenswert. Allerdings nur, wenn man es eben nicht über AWD oder ähnliche Vertriebe, sondern über einen Fondsvermittler praktisch mit Rabatt abschließt. Denn die DWS Riester Rente Premium ist ein gezillmerter Riester Fondssparplan. Soll heißen, dieser Riester Fondssparplan ist ohne Rabatt auf die Abschlusskosten genauso teuer wie andere Riester Policen und das macht keinen Sinn für den Verbraucher.

Beliebt bei AWD sind auch fondsgebundene Riester Rentenversicherungen von Swiss Life. Das liegt einfach daran, dass der Versicherer Swiss Life den AWD übernommen hat, weswegen AWD auch nicht mehr mit dem Slogan "Ihr unabhängiger Finanzoptimierer" werben darf. Die Unabhängigkeit - zumindest von den Provisionen - durfte bei der AWD aber auch schon vor der Übernahme durch die Swiss Life zu Recht bezweifelt werden.

Natürlich sind fondsgebundene Riester Rentenversicherungen in der Regel mit Abstand die teuerste Variante eine Riester Rente abzuschließen. Es gibt zwar bei Direktversicherern auch günstigere Produkte dieser Art, die kann AWD aber natürlich mangels Verprovisionierung gar nicht anbieten.

 

MLP Riester Rente - lächerlich verkompliziert?

MLP scheint sich nach dem eigenen Selbstverständnis schon immer für etwas besseres zu halten. Schließlich stellt man sich ja nur zu gern als Finanzdienstleister der Akademiker dar. Die vermeintliche Beratung ist qualitativ in der Regel genau so wenig zu gebrauchen wie die Verkaufsgespräche mit AWD oder der DVAG. Dem Verbraucher werden aber auch von MLP bevorzugt ungeeignete, teure Riester Fondspolicen verkauft.

Der wesentliche Unterschied beim selbsternannten "Akademikerfinanzvertrieb" zu den anderen besteht darin, dass die Produkte zum Teil haarsträubend komplizierte Namen tragen. So gab es beispielsweise mal eine MLP bestpartner topinvest fondsgebundene Rentenversicherung mit high performance concept, welche inzwischen in MLP Balanced Invest Rentenversicherung umgebaut wurde. Was klingt wie eine Show von Stefan Raab ist bei MLP scheinbar bitterer ernst.

Bei MLP ist es durchaus gebräuchlich Produkte diverser Anbieter mit eigenen Namen und Namenszusätzen zu versehen. So wurdenbeispielsweise vor Riester speziell auf MLP (bessere Provisionen) zugeschnitte fondsgebundene englische Lebensversicherung bevorzugt verkauft. Die Produkte des Anbieters Standard Life wurden dann einfach um teure Zusatzversicherungen ergänzt und das ganze mit Namenszusätzen wie Airbag für den Verbraucher optisch freundlicher gestaltet. Im Wesentlichen steht hinter den Riester Verträgen von MLP aber die Heidelberger Leben, ein vergleichsweise teurer Anbieter fondsgebundener Riester Rentenversicherungen.

Zum Schmunzeln ist, dass ausgerechnet der Finanzdienstleister der Akademiker bei einem Riester Tarif über Jahre hinweg die Kosten falsch berechnet hat. So wurden einigen Kunden jahrelang statt eigentlich 6,92 % nur 0,692 % Kosten berechnet.

 


Kündigen, beitragsfrei stellen oder Anbieter wechseln?

Was tun, wenn Sie eine Riester Rente bei der DVAG, MLP oder AWD abgeschlossen haben und wohl erwartungsgemäß damit eher nicht zufrieden sind? Eine pauschale Antwort ist hier nur schwer möglich, es hängt von der individuellen Situation, dem jeweiligen Produkt und der bisherigen Laufzeit ab.

 

Vorsicht gilt aber gegenüber vielen Tipps, die so im Internet kursieren. So raten beispielsweise Riester Kritiker ohne weitere Argumente, diese Verträge einfach zu kündigen. Davon ist dringend abzusehen, da Sie bei einer Kündigung nicht nur bereits gezahlten Abschlusskosten und sonstige Gebühren verlieren, Sie müssen zusätzlich auch noch bereits erhaltene Steuervorteile und Altersvorsorgezulagen zurückzahlen. Das kann richtig teuer werden.

Vielerorts ist der Ratschlag diese Riester Verträge einfach beitragsfrei zu stellen zu finden. Das ist auch erstmal durchaus eingängig. Schließlich beinhaltet die Riester Rente grundsätzlich eine vollständige Kapitalgarantie. Wartet man also bis zur Auszahlungphase, erhält man wenigstens 100 % der Beiträge und Zulagen zurück - so die Begründung. Dieser Rat ist aber nicht sonderlich durchdacht und in sehr vielen Fällen völlig falsch. Insbesondere wenn zum Beispiel Zusatzversicherungen (wie Berufsunfähigkeitsversicherung) enthalten sind, kann die Beitragsgarantie gesetzlich geregelt auf bis zu 85 % absinken.

Davon aber einmal abgesehen, machen die Regelungen aus dem  Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen (Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz - AltZertG) in vielen Fällen, dass die beitragsfrei stellen Variante sinnvoll ist.

So müssen die Abschlusskosten für eine Riester Rente über wenigstens 5 Jahre verteilt werden. Die Abschlusskosten der Riester Verträge von DVAG, AWD, MLP und Co. liegen im Durschnitt etwa zwischen 6 und 7 % auf die fiktive Vertragssumme.

Anbei ein Beispiel:

  • Sie schließen eine Riester Rente mit 100 Euro mtl. Beitrag und einer Laufzeit von 30 Jahren ab, die Abschlusskosten betragen 7 %
  • Berechnet werden die Abschlusskosten nun praktisch so : 30 x 12 x 100 x 0,07 / 5 = 504

Im Klartext heißt das, von 1200 Euro Jahresbeitrag müssen Sie in den ersten 5 Jahren jeweils 504 Euro an Abschlusskosten abtragen. Wenn Sie jetzt beispielsweise für die 1200 Euro noch 154 Euro Grundzulage bekommen, werden aus 1.354 Euro Eigenbeitrag effektiv 839,22 Euro.

Dies entspricht einer Sparquote von rund 62 %. Wenn Sie den Vertrag nun nach dem ersten Jahr beitragsfrei stellen, bekommen Sie nach 29 Jahren wieder die eingezahlten 100 % - sprich 1.354 Euro zurück. Würden Sie aber den Anbieter wechseln und ihr Vertragsguthaben auf einen Riester Banksparplan mit beispielsweise 2 % durchschnittlicher Verzinsung übertragen, würden sie deutlich besser fahren.

Aus den 62 % würden nach 29 Jahren bei 2 % Rendite dann 110,1 % oder rund 1.491 Euro. Bei einer durchschnittlichen Rendite von 4 % im neuen Riester Produkt wären es immerhin schon rund 2.618 Euro.

Gerade bei längeren Restlaufzeiten empfiehlt sich also statt förderschädlicher Kündigung oder Beitragsfreistellung die Übertragung des Riester Guthabens aus dem alten Vertrag in einen neuen Riester Vertrag. Einen kleinen Fallstrick gibt es allerdings. So werden bei Übertrag auf einen neuen Riester Vertrag in der Regel einmalige Gebühren zwischen 50 und 150 Euro vom alten Anbieter erhoben.

Sollte Ihr Riester Guthaben auf Grund sehr geringer Sparraten also sehr klein sein, kann diese Gebühr die oben geschilderte prozentuale Situation erheblich verschieben. Bei solchen Mini Verträgen mit 5-25 Euro Sparrate sollten Sie aber überlegen ob sich die Riester Rente überhaupt lohnt.

Das Übertragen von Riester Guthaben ist einfach

Sie schließen einfach einen neuen Riester Vertrag ab und kündigen anschließend den alten Vertrag mit dem Vermerk, dass das bestehende Vertragsguthaben zum neuen Anbieter (Zertifizierungsnummer und Vertragsgnummer nicht vergessen) übertragen werden soll.

Welches Riester Produkt für Sie geeignet ist, können Sie mit Hilfe unseres tabellarischen Riester Vergleich herausfinden.

 

 

Ansprüche bei Falschberatung

Die Auffassungen eines geschädigten Verbrauchers und die gesetzliche Auffassung von Falschberatung gehen leider sehr häufig weit auseinander. Grundsätzlich ist es so, dass der Geschädigte bei einer Falschberatung vereinfacht gesagt den Anspruch hat, finanziell wieder so gestellt zu werden, wie es vor der Falschberatung war.

Das kann zum Beispiel einschließen, dass Sie sich bei korrekter Beratung für einen herkömmlich verzinsten Sparplan entschieden hätten. Sprich Sie könnten unter Umständen zum Beispiel einen Schadensersatzanspruch in Höhe der geleisteten Beiträge zuzüglich einer marktüblichen Verzinsung durchsetzen.

Es gibt aber einen großen Haken bei der Sache. Eine Falschberatung müssen Sie nachweisen können. Das wiederum ist in der Regel nur mit Hilfe eines Rechtsbeistands möglich. Wer also Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung geltend machen möchte, wird zuerst auch einmal die Kosten für einen Anwalt tragen müssen.

Allgemein empfiehlt sich auf jeden Fall eventuelle Ansprüche in einem Gespräch mit einem Anwalt zu besprechen. Allerdings stehen die Chancen nicht in jedem Fall wirklich gut. Wurden im Gespräch beispielsweise Kosten verschwiegen, diese gehen aber aus zugesendeten Unterlagen hervor, sind Ihre Aussichten auf Schadensersatz eher schlecht.

Es gibt aber Fälle, in denen unbedingt zu rechtlichen Schritten zu raten ist. So wurde beispielsweise Ärzten und anderen Angehörigen berufsständischer Alterssicherungen gern auch einmal die Riester Rente als Steuersparmodell verkauft. Dabei sind Ärzte in der Regel gar nicht sozialversicherungspflichtig - auch angestellte Ärzte nicht - und somit auch nicht förderberechtigt. Hier darf mit Recht bezweifelt werden, dass die Riester Rente abgeschlossen worden wäre, hätte man bei Abschluss denVerbraucher darüber aufgeklärt.

Die obigen Ausführung zu den rechtlichen Zusammenhängen stellen nur eine vereinfachte Zusammenfassung und natürlich keine Rechtsberatung dar. Eine Rechtsberatung kann Ihnen nur ein dazu auch berechtigter Jurist geben.

 

 

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