Riester-Rente Riester Blog Allgemein zur Riester-Rente Rund ein Drittel der Riester Sparer verschenkt Zulagen

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Freitag, den 03. September 2010 um 06:20 Uhr

Drittel der Riester Sparer verschenkt Altersvorsorgezulage

 

Das sind Zahlen, die von der Süddeutschen Zeitung zitiert werden. Sie gehen auf eine Auswertung durch die Zentrale Zulagenstelle in Berlin zurück.

Demnach verschenkt rund ein Drittel der Riester Sparer (immerhin rund 14 Mio. Deutsche) den jährlichen Anspruch auf Altersvorsorgezulage.

So seien seit 2002 rund 500 Millionen Euro an Zulagen nie abgerufen wurden. Klingt unverständlich, ist doch die Altersvorsorgezulage eines der Hauptargumente für die Riester Rente.

So bekommen Sie die Altersvorsorgezulage

Die Riester Rente ist nach wie vor eines der komplexeren Finanzprodukte. Viele Sparer verstehen leider noch immer nicht, was sie da abgeschlossen haben und im speziellen ist die genaue Funktionsweise der Riester Förderung häufig ein Buch mit 7 Siegeln.

Um den Anspruch auf Altersvorsorgezulage wahrzunehmen, muss der Sparer einen Zulagenantrag ausfüllen. Diesen erhält er vom jeweiligen Anbieter zu Beginn des Folgejahres. Zur Vereinfachung kann aber auch ein Dauerzulagenantrag ausgefüllt werden. Mit diesem berechtigt der Sparer seinen Anbieter die Altersvorsorgezulage jedes Jahr automatisch zu beantragen.

In der Praxis dürfte aber für einen großen Teil der Riester Sparer die Steuererstattung attraktiver sein, als die Altersvorsorgezulage. Bei Abgabe einer Steuererklärung (mit aufgeführten Riester Beiträgen) prüft das Finanzamt automatisch, ob die Altersvorsorgezulage oder eine Steuerrückerstattung günstiger für den Steuerpflichtigen ist.

Beträgt das zu versteuernde Einkommen eines Alleinstehenden ohne Kinder beispielsweise 30.000 Euro, wird zunächst der Zulagenanspruch aufgerechnet. Es sind also 30.154 Euro zu versteuern. Von diesem Betrag wird wiederum die Summe der geleisteten Altersvorsorgebeiträge (max. 1.946 Euro p.a.) abgezogen. Es ergibt sich also ein zu versteuerndes Einkommen von 28.208 Euro. Durch diese Differenz ergibt sich ein Steuervorteil von rund 600 Euro.

Natürlich sind 600 Euro Steuerrückerstattung attraktiver als 154 Euro Grundzulage. Um die Steuerrückerstattung in Anspruch zu nehmen ist kein Altersvorsorgezulagenantrag notwendig, lediglich eine Steuererklärung mit entsprechender Anlage.

zu versteuendes Einkommen 30.000 Euro
Zulagenanspruch 154 Euro
geleisteter Eigenbeitrag 1946 Euro
zu versteuerndes Einkommen effektiv 28.208 Euro
ungefähre Steuerersparnis ca. 600 Euro

Erklärungsversuche verschenkte Zulage

Sind Riester Sparer zu dumm oder zu faul um ihre Altersvorsorgezulage zu beantragen? Wohl kaum. Spätestens seit 2009 dürfte es eine Vielzahl ungeförderter Riesterverträge geben. Ungefördert Riestern ist seit Einführung der Abgeltungssteuer eine interessante Alternative zum Versicherungsmantel, vor allem beispielsweise in Form vom Riester Fondssparplan deutlich kostengünstiger.

Ob diese Zahlen bei der Erhebung durch die Zentrale Zulagenstelle enthalten sind? Wohl eher nicht.

Dazu dürfte eine größere Zahl an Verträgen kommen, bei denen bei Abschluss zwar Zulagenanspruch bestand, kurzfristig aber Änderungen bei den individuellen Voraussetzungen auftraten. (Jobverlust, kein Zulagenanspruch).

In Summe dürften diese und andere Teilaspekte aber keinesfalls ein Drittel der Riester Sparer ausmachen. Mangelhafte Beratung bei Abschluss und fehlendes Wissen um die Funktionsweise der Riester Rente dürfte also doch einen wesentlichen Teil der Problematik ausmachen.

Quelle: http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1034489

 

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