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| Donnerstag, den 05. August 2010 um 14:27 Uhr |
Riester Rente für junge Familien sehr lukrativ
Die Riester-Rente wird durch die Altervorsorgezulage gefördert, das ist bekannt. Die Grundzulage beträgt 154 Euro, die Kinderzulage 185 Euro, auch das ist nichts Neues. Weniger bekannt ist die Tatsache, das bei Inanspruchnahme von Elternzeiten automatisch eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgelöst wird. Auch die Anhebung der Kinderzulage von 185 Euro auf 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder ist weniger bekannt. Nimmt Mutter (oder Vater) Elternzeit, erwirbt die Mutter (oder der Vater) automatisch vollen Förderanspruch. Es ist dabei nebensächlich ob Mutter oder Vater tatsächlich erwerbstätig sind / waren, einen Minijob ausüben oder normal gar keinen unmittelbaren Förderanspruch hätten (bspw. Selbstständige). Clever kombiniert und einfach ausgedrückt: Was heißt das nun? Im Klartext bedeuted das, dass die Riester Rente auch insbesondere für junge Familien interessant ist. Veranschaulichen wir das einmal an einem einfachen Beispiel: Eine junge Mutter hat zwei Kinder. Das Ältere wurde 2007 geboren, das Jüngere 2010. Ihr Zulagenanspruch für die Kinder beträgt 185 Euro (älteres Kind) plus 300 Euro (jüngeres Kind). Ihr eigener Zulagenanspruch (Grundzulage) beträgt 154 Euro.
Um diesen Zulagenanspruch für 2010 voll auszuschöpfen, muss die junge Mutter 4 % ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr (also 2009) als eigenen Beitrag aufwenden. Da die Mutter sehr wahrscheinlich in den ersten drei Lebensjahren ihres älteren Kindes kein oder nur ein geringes Einkommen hatte, muss jedoch in der Praxis nur der Sockelbeitrag aufgewendet werden. Nehmen wir an, dass die Mutter trotzdem in Teilzeit gearbeitet hatte und 2009 ein Brutto von 15.000 Euro nach Hause brachte.
Das heißt also, dass die junge Mutter nur 5 Euro im Monat aus eigener Tasche in eine Riester Rente (bspw. einen Riester Banksparplan) einbezahlen muss, um die volle staatliche Förderung von 639 Euro zu bekommen. Das entspricht einer Förderquote von über 90 %, in absoluten Zahlen:
Warum auch im vierten Jahr? Ganz einfach, selbst wenn die Mutter im vierten Jahr wieder voll verdient, so gilt doch nur das Einkommen des Vorjahres (Elternzeit). Eine attraktive Förderung, oder? |



