Nachgelagerte Besteuerung - Ein Vorteil?
Diese Argumentation ist eingängig, allerdings nicht immer und in jedem Einzelfall korrekt. Das Leben ist mit der Rente noch lange nicht vorbei, vielleicht ergeben sich bis dahin sogar Chancen, die Sie bisher nicht nutzen konnten. Eventuell sind die Einkommensunterschiede dank einer guten Absicherung auch so marginal, dass sich durch die Verschiebung der Besteuerung ins Rentenalter kein wirklicher Vorteil ergibt. Diese Begründung allein kann und sollte grundsätzlich nicht die einzige Entscheidungsgrundlage darstellen. Beim Aufbau Ihrer privaten Altersvorsorge sollten Sie niemals den Rendite Aspekt völlig außer acht lassen. Somit ist die Frage, ob sich die nachgelagerte Besteuerung rentiert, im Zusammenhang mit der Rendite der Riester-Rente bzw. Ihres Riester Produkts zu betrachten. Argument 1: Renditen dank ZinseszinsDurch die Förderung der Riester-Rente stehen Ihnen heute Gelder zur Verfügung, die Sie normarlerweise nicht nutzen könnten. Am anschaulichsten ist sicherlich ein Beispiel anhand der Grundzulage von 154 Euro. Nehmen wir an, Sie erhalten die Grundzulage über eine Ansparphase von 30 Jahren und erzielen mit Ihrer Riester-Rente eine durchschnittliche Jahresrendite von 6 %. Dank Zinseszins summieren sich die Altersvorsorgezulagen zu einem Vertragsguthaben von mehr als 12.905,46 Euro in der Auszahlungsphase auf. Dabei wurden real nur 30 x 154, also 4.620 Euro, einbezahlt. Dank Zinseszins und der langen Sparzeit, ergibt sich zunächst ein Vorteil von 8.285,46 Euro durch den Aufschub. Argument 2: Zulagen und SteuerersparnisDie Förderung der Riester-Rente ergibt sich immer in Zusammenhang mit Ihrem persönlichen Steuersatz. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Auszahlung der Altersvorsorgezulage oder eine Steuererstattung günstiger ist. (Günstigerprüfung) Bei einem Bruttoeinkommen und zu versteuerndem Einkommen von 30.000 Euro erhalten Sie für einen Eigenbeitrag von 1.046 Euro als Alleinstehender nicht nur die 154 Euro Grundzulage. Es ergibt sich zusätzlich eine Steuerersparnis von 237 Euro. Die Gesamtförderung beträgt also 391 Euro. Überblick zum vereinfachten Rechenbeispiel
Fazit - Nachgelagerte Besteuerung der Riester RenteNun werden natürlich sowohl die Erträge, als auch Ihre Eigenbeiträge in der Auszahlungsphase versteuert. Die Riester-Rente wird in Form einer monatlichen Leibrente ausbezahlt, Ihnen steht jedoch auch ein dreißigprozentiges Kapitalwahlrecht zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung. Die Höhe einer monatlichen Leibrente ergibt sich, gerade bei Versicherungen, nicht logischerweise aus Ihrem Vertragsguthaben, geteilt durch die Anzahl der Raten. Hier werden zusätzliche Risiken (Langlebigkeitsrisiko) abgedeckt. Es lässt sich daher an dieser Stelle nicht allgemein sagen, wie hoch Ihr Vorteil aus der nachgelagerten Besteuerung genau ist. Am Rechenbeispiel wird jedoch deutlich, wie sich die Gesamtförderung von 391 Euro auswirkt. Obwohl anfänglich fast 50 % mehr Mittel durch die Förderung zur Verfügung stehen, machen Förderung und Rendite der Förderung am Ende etwa ein Drittel des Vertragsguthabens aus. Liegt Ihr persönlicher Steuersatz im Rentenalter unter rund 33 %, hat sich die Förderung der Riester Rente laut Rechenbeispiel gelohnt. Je höher die Rendite des Riester Produkts und je länger die Laufzeit, desto deutlicher fällt auch der Vorteil der staatlichen Förderung aus. Der Staat gewährt Ihnen in der Ansparphase praktisch einen zinslosen Kredit. Entscheidend ist, was Sie daraus machen - wie gut Ihr Riester Produkt ist und welche Rendite Sie erzielen.
|
|||||||||||||||||||||

