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Riester Rente

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Riester Rente (auch Förderrente genannt) ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge, die Verbraucher beim Vermögensaufbau für das Rentenalter unterstützt.
  • Aufgrund der Zulagen für Kinder profitieren vor allem kinderreiche Familien von einem Riestervertrag.
  • Um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten, müssen Versicherte vier Prozent ihres Vorjahresbruttoeinkommens in die Förderrente einbezahlen.

Was ist eine Riester Rente?

Die gesetzliche Rente wird in der Zukunft nicht mehr ausreichen, um den Lebensstandard zu halten. Daher nimmt die Wichtigkeit, eigenverantwortlich vorzusorgen, immer mehr zu. Und dafür bietet der Versicherungsmarkt verschiedene Möglichkeiten. Darunter auch Altersvorsorgeprodukte, die staatlich gefördert werden. Und dazu gehört die Riester Rente.

Die Förderrente ist eine lukrative Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen. Denn der Staat unterstützt die Versicherten dabei, eine Altersvorsorge aufzubauen. Davon profitieren vor allem Familien mit (mehreren) Kindern und Geringverdiener. Aber auch Gutverdiener können die staatliche Förderung einer Riester Rente nutzen.

Definition: Was ist eine Riester Rente?

Die Riester Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge als Zusatz zur gesetzlichen Rentenversicherung. Sie wurde 2002 im Zuge der Rentenreform eingeführt. Damals musste die Bundesregierung das Rentenniveau senken, um auch für zukünftige Generationen die Rente bezahlbar zu machen. Um die dadurch entstehende Versorgungslücke auszugleichen, wurde mitunter die geförderte Riester Rente eingeführt. Die Förderung erfolgt durch Zulagen, die vom Staat bezahlt direkt in den Vertrag einfließen.

Wie funktioniert die Riester Rente?

In erste Linie ist die Riester Rente eine private Altersvorsorge, bei der Sparer regelmäßig Beträge für das Alter zurücklegen. Dabei kann es sich um monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder auch jährliche Beiträge handeln. Grundsätzlich können die Versicherten selbst entscheiden, wie viel sie in ihre Rentenversicherung einbezahlen. Dabei gilt ein Mindestbetrag von 60 Euro im Jahr. Um die vollen Zulagen vom Staat zu erhalten, müssen sie allerdings mindestens vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens einbezahlen (abzüglich der Förderung). Zahlen sie weniger ein, erhalten sie die Zulagen nur anteilig. Ein Beispiel:

Vorjahresbruttoeinkommen 24.000 Euro
Betrag zur Erreichbarkeit der max. Förderung 960 Euro
(4 Prozent von 24.000 Euro)
Abzüglich Grundzulage 175 Euro
Tatsächlicher Eigenanteil (Jahresbeitrag) für die max. Förderung 785 Euro

  • In diesem Beispiel muss die versicherte Person mindestens 785 Euro im Jahr (4 Prozent des Bruttoeinkommens abzüglich Zulagen) einbezahlen, um die volle Riester Förderung von 175 Euro zu erhalten.
Vorjahresbruttoeinkommen 24.000 Euro
Gewünschter Beitrag 500 Euro
(69,69 Prozent vom Beitrag zur Erreichbarkeit der Förderung)
Anteilige Grundzulage 111,46 Euro
(69,69 Prozent von 175 Euro)

  • In diesem Beispiel liegt der gewünschte Beitrag unter dem notwendigen Betrag für die Förderung. Daher werden die Zulagen nur anteilig ausbezahlt.

Wie hoch sind die Zulagen?

Versicherte erhalten jährlich die Grundzulage für sich selbst. Zusätzlich zahlt der Staat für jedes kindergeldberechtigte Kind eine weitere Zulage aus. In welcher Höhe ist vom Geburtsjahr abhängig. Wichtig: Um die vollen Zulagen zu erhalten, gilt der Riester Rente Mindestbeitrag von vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens.

Grundzulage 175 Euro im Jahr
Zulage für Kinder, die vor 2008 geboren sind 185 Euro im Jahr
Zulage für Kinder, die nach 2008 geboren sind 300 Euro im Jahr

Für Berufseinsteiger bis zum 25. Lebensjahr zahlt der Staat zusätzlich eine einmalige Zulage über 200 Euro.

Beispiel: So hoch ist die Riester Förderung

  • 38-jährige Versicherungsnehmerin mit drei kindergeldberechtigten Kindern und einem Bruttoeinkommen von 2.300 Euro im Monat (27.600 Euro im Jahr)
4 Prozent des Bruttoeinkommens 1.008 Euro
Grundzulage 175 Euro
Kinderzulage für 1 Kind für 2008 geboren 185 Euro
Kinderzulage für 2 Kinder nach 2008 geboren 600 Euro (2 x 300 Euro)
Gesamtzulagen 960 Euro
Eigenanteil 144 Euro

Für einen Eigenanteil von 144 Euro im Jahr (12 Euro monatlich) kann die Versicherte die vollen Zulagen für sich selbst sowie die Riester Rente Kinderzulage beziehen.

  • Geringverdienerin mit 450 Euro im Monat (5.400 Euro im Jahr) und zwei kindergeldberechtigte Kinder, die nach 2008 geboren sind
4 Prozent des Bruttoeinkommens 216 Euro
Grundzulage 175 Euro
Kinderzulage für 2 Kinder nach 2008 geboren 600 Euro (2 x 300 Euro)
Gesamtzulagen 775 Euro
Eigenanteil 60 Euro

Die Zulagen sind höher als die vier Prozent des Bruttoeinkommens. Bereits mit dem Mindestbeitrag von 60 Euro sichert sich die Versicherungsnehmerin die vollen Zulagen für sich und die Kinder.

Zusätzliche Steuervorteile der Riester Rente

Diese Form der Altersvorsorge kann auch Steuervorteile bringen. Dafür werden die Beiträge zur Riester Rente in der Steuererklärung als Sonderausgaben (Anlage AV) geltend gemacht. Das Finanzamt führt dann eine sogenannte Günstigerprüfung durch. Dabei prüft es, ob die Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug höher ist als die staatlichen Zulagen. Ist der Sonderausgabenabzug für den Versicherten lohnenswerter, führt das zusätzlich zu Steuervorteilen.

Die Günstigerprüfung ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Darunter dem Familienstand, dem Einkommen und der Anzahl der Kinder. In der Regel profitieren Singles ohne oder mit nur einem Kind vom Sonderausgabenabzug. Hingegen ist die Riester Förderung für Familien mit mehreren Kindern höher.

Wer darf riestern?

Grundsätzlich darf jede Person riestern, die in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt. Auch Beamte und Auszubildende können einen Riestervertrag abschließen. Darüber hinaus gibt es auch Regelungen für Selbstständige und sogar für Personen, die nicht erwerbstätig sind. Sie können über ihren Ehepartner Riester Zulagen erhalten. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen unmittelbar und nicht unmittelbar förderberechtigt.

Unmittelbar Förderberechtigt

Unmittelbar förderberechtigt ist, wer in der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Auch dann, wenn nicht das ganze Jahr Beiträge entrichtet wurden.

Unmittelbar förderberechtigt sind mitunter folgende Berufsgruppen:

  • Arbeitnehmer mit einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis
  • Auszubildende
  • Selbstständige mit Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenkasse
  • Beamte
  • Arbeitssuchend gemeldete Bezieher von Arbeitslosengeld I und II
  • Bezieher einer Erwerbsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- oder Dienstunfähigkeitsrente
  • Minijobber mit einem Verdienst zwischen 450 und 850 Euro monatlich
  • Bundesfreiwilligendienst
  • Personen im Erziehungsurlaub innerhalb der ersten 36 Monate nach Geburt

Diese Personengruppen können eine Riester Rente abschließen und für sich direkt beziehungsweise kindergeldberechtigte Kinder Zulagen beantragen.

Nicht unmittelbar förderberechtigt

Nicht unmittelbar förderberechtigt sind Personen, die keinem der o.g. Personenkreise angehören. Beispielsweise Hausfrauen und Hausmänner. Sie selbst können keine Zulagen beantragen. Allerdings haben sie die Möglichkeit, über ihren Ehepartner Zulagen zu beanspruchen. Vorausgesetzt, für den Partner besteht auch ein Riestervertrag und dieser ist unmittelbar förderberechtigt.

Nicht unmittelbar, aber unter Umständen über den Ehepartner zulagenberechtigt sind folgende Personen:

  • Hausfrauen und Hausmänner (nicht in Elternzeit)
  • Selbstständige, die nicht der gesetzlichen Rentenversicherung angehören
  • Sozialhilfeempfänger / Bezieher von Sozialgeld

Nicht unmittelbar förderberechtigte Personen erhalten nur Zulagen, wenn sie den Mindestbeitrag von 60 Euro einbezahlen und ihr Ehepartner selbst riestert sowie dem förderberechtigten Personenkreis angehört. Um als unmittelbar förderberechtigte Person die vollen Zulagen von 175 Euro zu erhalten, muss der Ehepartner mindestens vier Prozent seines Vorjahresbruttoeinkommens einbezahlen. Liegt der Beitrag darunter, werden nicht nur seine Zulagen, sondern auch die des Ehepartners gekürzt.

Vorteile der Förderrente im Überblick

Ein entscheidender Vorteil der Riester Rente ist, dass diese vom Staat in Form von Zulagen bezuschusst wird.

Neben den Zulagen ist riestern auch steuerlich gefördert. Die Beiträge lassen sich als Sonderausgaben geltend machen.

Vielen Menschen droht später die Altersarmut. Mit einer Altersvorsorge lässt sich die Versorgungslücke bei Rentenbeginn schließen.

Geringverdiener und kinderreiche Familien erhalten bereits für einen geringen Eigenbeitrag die vollen Zulagen.

Die Förderrente wird bei der Berechnung von Hartz IV nicht berücksichtigt.

Bei Rentenbeginn ist eine Auszahlung in Form einer Kapitalentnahme möglich.

Nachteile der Förderrente im Überblick

Verstirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn, lässt sich das vorhandene Guthaben nur in den Riestervertrag des Ehepartners oder eines kindergeldberechtigten Kindes übertragen.

Diese Altersvorsorge unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Während bei der Ansparphase Steuerbegünstigungen gelten, ist die Rente später zu versteuern.

Einige Anbieter verlangen sehr hohe Abschlusskosten, die auf die ersten Jahre verteilt werden. Bei einem Riester Rente Vergleich sollten daher auch Gebühren Berücksichtigung finden.

Die Riester ist eine Leibrente, die nach der Auszahlung nicht vererbbar ist. Dadurch entsteht bei einer Förderrente der Nachteil, dass bei einer kurzen Lebensdauer im Rentenalter die Auszahlung nicht im Verhältnis zu den einbezahlten Beiträgen steht.

Verstirbt die versicherte Person nach Rentenbezug, verfällt das vorhandene Guthaben. Es sei denn, er hat eine Rentengarantiezeit vereinbart. In diesem Fall erhalten die Hinterbliebenen bis zum Ablauf der Garantiezeit die Rente weiter ausbezahlt.

Für wen ist eine Riester Rente sinnvoll?

Die Riester Rente ist sinnvoll, da sie vom Staat bezuschusst wird. Und je nach persönlicher Lebenssituation können die Zulagen mehrere Hundert Euro im Jahr betragen. Bei drei Kindern, die nach 2008 geboren sind, zuzüglich der Grundzulage liegt die Förderung bereits bei 1.075 Euro im Jahr. Sofern vier Prozent des Bruttovorjahreseinkommens einbezahlt werden.

Somit ist die Förderrente vor allem für Familien mit mehreren Kindern sinnvoll. Denn sie können nicht nur für sich selbst Zulagen (175 Euro), sondern auch für jedes Kind eine Förderung von 185 Euro (vor 2008) beziehungsweise 300 Euro (nach 2008) erhalten. Davon profitieren in erster Linie kinderreiche Familien. Doch lohnt sich riestern auch für Personen mit einem geringen Einkommen. Denn je nach Verdienst müssen sie lediglich den Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr einbezahlen und erhalten dafür die vollen Zulagen.

Für Singles ohne Kinder kann die Riester Rente ebenfalls sinnvoll sein. Doch in ihrem Fall unter Umständen in Bezug auf die Steuervorteile. Denn die Beiträge lassen sich als Sonderausgaben geltend machen, wodurch die Steuerlast sinkt. Davon können auch Selbstständige profitieren, wenn sie über ihren Ehepartner riestern.

So funktioniert die Auszahlung

Die Auszahlung der Riester Rente erfolgt zum vertraglich vereinbarten Beginn frühestens mit dem 60. Lebensjahr. Gewöhnlich beginnt die Rentenphase mit dem gesetzlichen Renteneintritt. Dann erhalten die Versicherten eine lebenslange Rente. Allerdings müssen sie diese mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern.

Kapitalauszahlung zu Rentenbeginn

Zu Rentenbeginn haben die Versicherten die Möglichkeit, einen Teil des angesparten Kapitals als Einmalbetrag auszahlen zu lassen. Möglich sind maximal 30 Prozent des Guthabens.

Die Kapitalauszahlung der Altersvorsorge kann durchaus sinnvoll sein. Denn die Versicherer kalkulieren eine verhältnismäßig hohe Lebenserwartung, wodurch die Rente entsprechend geringer ausfällt. Erreichen die Versicherten diese Lebenserwartung nicht, können die Einzahlung in einem unausgeglichenen Verhältnis zur Leistung stehen.

Mit einer Kapitalauszahlung erhöht sich der Steuersatz im Jahr der Auszahlung erheblich. Daher kann es sinnvoll sein, mit dem Anbieter eine spätere Auszahlung zu vereinbaren. Beispielsweise für das Folgejahr, wenn kein Lohn mehr gezahlt wurde. Doch bieten nicht alle Gesellschaften diese Möglichkeit.

Die Rentengarantiezeit

Bei Vertragsabschluss können die Antragsteller eine Rentengarantiezeit vereinbaren. Dabei handelt es sich um eine Form der Hinterbliebenenabsicherung. Denn sollten die Versicherten noch während der Garantiezeit versterben, zahlt der Versicherer die Rente an die Hinterbliebenen weiter. Und zwar so lange, wie die Rentengarantiezeit noch andauert.

Verschiedene Formen von Riester Verträgen

Die Riester Rentenversicherung

Die Förderrente ist eine Altersvorsorge mit lebenslanger Rentenzahlung. Dabei unterscheiden die Gesellschaften zwischen der klassischen und der fondsgebundenen Variante. Bei der klassischen Riester Rente wird das einbezahlte Kapital verzinst und die Kunden erhalten zusätzlich zu den Zulagen eine Überschussbeteiligung. Somit wissen sie ziemlich genau, wie hoch die Leistung bei Rentenbeginn ausfällt.

Bei der fondsgebundenen Riester Rente legt die Gesellschaft das Kapital auf dem Finanzmarkt an. Es wird in Fonds investiert, wodurch sich gerade bei langen Laufzeiten ein höherer Gewinn und damit auch eine höhere Rente erwirtschaften lässt. Diese Variante bietet somit eine größere Chance auf eine hohe Rente, allerdings geringere Garantien. Denn wie die Rentenleistung im Endeffekt ausfällt, ist von der Börsenentwicklung abhängig und lässt sich nicht mit Sicherheit voraussagen.

Wohn-Riester

Verbraucher, die eine selbst genutzte Immobilie erwerben möchten, können von einem Wohn-Riester-Vertrag profitieren. Dabei nehmen sie ein Darlehen auf, bei dem die Rückzahlung wie bei der Riester Rente durch staatliche Zulagen und Steuervorteile gefördert ist. Auf diese Weise lässt sich der Kredit schneller zurückbezahlen. Meist auch dann, wenn das geförderte Darlehen mit höheren Zinsen behaftet ist als ein nicht geförderter Kredit.

Doch dieses Vorgehen hat auch Nachteile. Wohnriestern dient dazu, im Alter die finanziellen Mittel zu erhöhen, da aufgrund des Eigentums keine Mietzahlung notwendig ist. Allerdings müssen die Betroffenen im Rentenalter ihre Vorteile versteuern. Und zwar über das sogenannte Wohnförderkonto. Über dieses wird dann die Steuerlast berechnet, die entweder mit 30 Prozent Nachlass sofort oder ohne Nachlass bis zum 85. Lebensjahr getilgt werden kann.

Der Riester-Bausparvertrag

Wer eine selbst genutzte Immobilie noch nicht jetzt, sondern zu einem späteren Zeitpunkt erwerben möchte, kann einen Riester-Bausparvertrag abschließen. Dabei fließen die Zulagen nicht in eine Rentenversicherung, sondern in einen Bausparvertrag. Auf diese Weise sichern sich die Versicherten sowohl die Bausparzinsen als auch die staatlichen Zuschüsse. Nach Zuteilung des Bausparvertrags läuft die Förderung weiter, dann für die Tilgung des Kredits.

Ein Riester-Bausparvertrag erhält meist weniger Zinsen als andere Riester-Produkte. Verbraucher, die nicht sicher wissen, ob sie tatsächlich eine Immobilie erwerben möchten, können alternativ einen Riester-Fondssparplan abschließen. Bei diesen Produkten können sie bei Bedarf Kapital für die Immobilienfinanzierung entnehmen.

Der Riester-Fondssparplan

Bei einem Fondssparplan investieren die Versicherer einen Teil des Kapitals in Produkte des Finanzmarkts. Dadurch lässt sich bei einer guten Börsenentwicklung eine bessere Rendite erwirtschaften. Damit reagieren die Versicherer und Banken auch auf den Niedrigzins, mit dem sich bei Garantieprodukten kaum mehr eine Rendite erzielen lässt.

Fondssparpläne haben aber einen Nachteil. Die Anbieter müssen den Versicherten eine Rendite mindestens in Höhe der einbezahlten Beiträge plus Zulagen garantieren. Dadurch legen viele Gesellschaften das Kapital in schlecht verzinste Anlagen an, was die Rendite deutlich schmälert. Für den Kunden jedoch entsteht dadurch die Garantie, mindestens seine Aufwendungen zuzüglich Zuschüsse ausbezahlt zu bekommen. Sollten sich die Versicherten allerdings vorzeitig Kapital auszahlen lassen, sind Verluste möglich.

Der Fondssparplan ersetzt den seit 2017 nicht mehr vertriebenen Banksparplan. Dieser wird nur noch von wenigen regionalen Banken angeboten.

Eine Riester Rente kündigen: Möglichkeiten und Alternativen

Ein finanzieller Engpass oder eine Veränderung der Lebensumstände – es gibt verschiedene Gründe, die Riester Rente zu kündigen. Dies ist grundsätzlich immer, nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, möglich. Dabei müssen die Versicherten nur die Kündigungsfrist beachten, die zwischen einem und drei Monaten liegt.

Allerdings ist eine Kündigung der Riester Rente mit erheblichen Nachteilen verbunden:

  • Rückzahlung der Zuschüsse

Wird die Rentenversicherung vorläufig gekündigt, erfüllt der Riestervertrag nicht seinen angedachten Zweck. Somit haben die Versicherten auch keinen Anspruch auf die staatlichen Zulagen. Diese erhalten sie nicht mit dem Rückkaufswert ausbezahlt, sondern müssen sie zurückbezahlen.

  • Wertverlust bei Fondsprodukten

Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen wird das Geld auf dem Finanzmarkt angelegt. Je nach Anlagestrategie kann es sich um Fonds handeln, die erst auf lange Sicht Gewinne erwirtschaften. Und auch bei einer Kündigung zu einem ungünstigen Zeitpunkt auf dem Finanzmarkt besteht die Möglichkeit, Verluste einzufahren.

  • Anbieterkosten reduzieren den Rückkaufswert

Gesellschaften kalkulieren in ihren Verträgen Abschluss- und Verwaltungskosten. Diese ziehen sie im Regelfall innerhalb der ersten fünf Jahre ein. Bei einer vorzeitigen Kündigung können unter Umständen noch nicht genug Überschüsse erwirtschaftet sein, um diese Kosten auszugleichen. Dadurch kann der Rückkaufswert geringer ausfallen als die einbezahlten Beiträge.

Rückkaufswert prüfen

Um zu errechnen, welche Gewinne oder Verluste mit der Kündigung verbunden sind, sollten Versicherte den Rückkaufswert ihres Riestervertrages anfragen. Dieser gibt Aufschluss darüber, wie hoch die Auszahlung bei einer Vertragskündigung ausfällt.

Alternativen zur Kündigung

Eine Riester Rente zu kündigen ist immer mit Nachteilen verbunden. Nicht nur in Bezug auf den Rückkaufswert, wenn die Auszahlung geringer ausfällt als die einbezahlten Beiträge. Auch entfällt der Anspruch auf die Zuschüsse und die Versorgungslücke im Alter nimmt zu. Daher sollten Verbraucher vor einer Kündigung mögliche Alternativen prüfen:

Beitragsfreistellung

Eine Riester Rente beitragsfrei stellen ist fast immer die beste Alternative zur Kündigung. Denn dabei ruht der Vertrag. Das bedeutet, die Versicherten zahlen keine weiteren Beiträge mehr ein, der Vertrag bleibt allerdings mit seinem bisher gebildeten Kapital bestehen. Dadurch bleiben auch die bis dahin bezogenen Zulagen erhalten.

Der Nachteil einer Beitragsfreistellung ist, dass kein weiteres Kapital gebildet wird. Dadurch zahlt der Staat nicht nur keine Zulagen mehr. Auch die Versorgungslücke im Alter vergrößert sich, da sich die Leistung anhand des bisher einbezahlten Kapitals bemisst. Allerdings können die Versicherten ihren Vertrag auch reaktivieren. Sobald es ihre finanziellen Mittel wieder zulassen, haben sie die Möglichkeit, die Beitragszahlung und damit auch die Zulagenansprüche erneut aufzunehmen.

Sollte die Beitragsfreistellung dauerhaft angestrebt sein, empfiehlt es sich, den Beitrag alternativ in eine andere, profitablere Altersvorsorge zu investieren. Nur so lässt sich die Versorgungslücke im Alter schließen.

Reduzierung des Beitrags

Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen die Versicherten vier Prozent ihres Vorjahresbruttoeinkommens in den Riestervertrag einbezahlen. Allerdings können sie die Prämie auch senken, wenn es die finanziellen Umstände notwendig machen. Dadurch erhalten sie die Zulagen zwar nur noch anteilig, aber sie sparen weiterhin für das Alter an. Und zu einem späteren Zeitpunkt lässt sich der Beitrag auch wieder anheben. Jedoch muss der Riester Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr berücksichtigt werden.

Verwendung des Kapitals für Wohneigentum

Wer einen Riestervertrag hat, nun aber doch lieber sein Geld in ein Eigenheim investieren möchte, kann das Riester-Guthaben für die Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie verwenden. Dabei wird das Kapital, das entnommen werden soll, auf ein fiktives Wohnförderkonto gebucht, wo es jährlich mit zwei Prozent wächst. Bei diesem Vorgehen müssen die Versicherten die bereits erhaltenen Zulagen nicht zurückbezahlen. Allerdings muss das bis zum Rentenbeginn angesammelte Guthaben auf dem Wohnförderkonto im Alter versteuert werden. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Die Steuerschuld wird mit einem Nachlass von 30 Prozent bei Rentenbeginn komplett getilgt
  • Es wird jedes Jahr bis zum 85. Lebensjahr ein Teil des Wohnförderkontos versteuert

Anbieterwechsel

Ein Anbieterwechsel kann sinnvoll sein, wenn eine andere Gesellschaft bessere Konditionen bereithält. Dabei besteht die Möglichkeit, entweder das bisher gebildete Kapital zuzüglich Zulagen an den neuen Anbieter zu übertragen oder die bestehende Versicherung beitragsfrei zu stellen und einen neuen Vertrag abzuschließen. Doch in beiden Fällen ist zu beachten, dass dieses Vorgehen mit Gebühren verbunden ist. Sowohl für die Kapitalübertragung als auch für den Neuabschluss. Daher sollten Verbraucher vor einem Anbieterwechsel einen umfangreichen Riester Rente Vergleich, beispielsweise mit diesem Riester Rechner, durchführen. Denn nur, wenn die neue Gesellschaft deutlich bessere Konditionen bietet, lohnt sich dieses Vorgehen auch wirklich.

Die Riester Rente im Vergleich

Unterschiedliche Riester Rente Tests zeigen zwar, welche Gesellschaften empfehlenswert sind. Doch erfolgt die Beurteilung immer anhand von Modellkunden. Jede Person hat allerdings einen eigenen, individuellen Bedarf, den es bei der Wahl einer passenden Altersvorsorge zu berücksichtigen gilt.

Daher sollten Verbraucher immer einen umfassenden Riester Rente Vergleich durchführen, bei dem sie ihre eigenen Bedürfnisse und Wünsche an die Altersvorsorge in den Fokus stellen. Denn nur unter Berücksichtigung der aktuellen Lebenslage sowie der beruflichen und familiären Zukunftsplanung lässt sich eine geeignete Altersvorsorge finden.