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Berufseinsteigerbonus als Teil der AltersvorsorgezulageSeit 2008 gibt es für junge Menschen einen weiteren Anreiz um eine Riester Rente abzuschließen. Für Sparer unter 25 (geboren nach dem 31.12.1982) gibt es einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 200 Euro bei Abschluss einer Riester Rente. Dieser Berufseinsteigerbonus wird anders als die Grundzulage und die Kinderzulage wie gesagt nur einmalig gewährt. Voraussetzungen für den Berufseinsteigerbonus Den Berufseinsteigerbonus bekommt jeder Riester Förderberechtigte, der den Mindesteigenbeitrag zur Riester Rente geleistet hat. Der Mindestbeitrag berechnet sich auf Basis des sozialversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr abzüglich des Zulagenanspruchs. Der Berufseinsteigerbonus wird ebenfalls als Zulagenanspruch im ersten Jahr abgezogen. Der Zuschuss wird einmalig bei Abschluss einer Riester Rente gewährt und im Folgejahr gutgeschrieben. Im August 2009 (1 Jahr nach Einführung) haben beispielsweise 920.000 junge Sparer Ihren Berufseinsteigerbonus gutgeschrieben bekommen. Mindesteigenbeitrag berechnen Der notwendige Mindesteigenbeitrag beträgt 4 % des rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr (Bruttoeinkommen) abzüglich des Zulagenanspruchs.
Bei niedrigem Einkommen kann der Mindesteigenbeitrag rechnerisch sehr niedrig oder sogar negativ ausfallen. In diesen Fällen greift der sogenannte Sockelbeitrag von 60 Euro pro Jahr.
Sie müssen also in jedem Fall wenigstens 60 Euro jährlich in Ihre Riester Rente einzahlen, um den vollen Zulagenanspruch zu nutzen und den Berufseinsteigerbonus zu bekommen. Wird also die Riester Rente beispielsweise im ersten Ausbildungsjahr abgeschlossen, müssen für die 154 Euro Grundzulage und die 200 Euro Berufseinsteigerbonus lediglich 60 Euro Eigenbeitrag für das erste Jahr eingezahlt werden. (da im Vorjahr kein Einkommen erzielt wurde) Berufseinsteigerbonus beantragen Der Berufseinsteigerbonus muss im Normalfall nicht gesondert beantragt werden. Es reicht der normale Dauerzulagenantrag, den Sie bei Abschluss (oder im Folgejahr) von Ihrem Anbieter bekommen. Der Berufseinsteigerbonus gilt allerdings auch rückwirkend. Wenn Sie also vor 2008 eine Riester Rente abgeschlossen haben und am 01.01. 2008 noch nicht 25 Jahre alt waren, haben Sie ebenfalls Anrecht auf den Berufseinsteigerbonus. Dieser sollte eigentlich automatisch mit dem Zulagenantrag gutgeschrieben werden. Allerdings ist es besser selbst zu prüfen, ob Sie in diesem Fall auch wirklich den Berufseinsteigerbonus erhalten haben. Wenn nicht, sollten Sie die Zentrale Stelle für Altersvorsorgevermögen kontaktieren.
Vorsicht - Lockargument BerufseinsteigerbonusNatürlich ist der Berufseinsteigerbonus eine gute Sache, er dient aber auch als Verkaufsargument für einen Riester Vertrag. Eine Riester Rente ist grundsätzlich ein interessanter Baustein für die private Altersvorsorge. Dennoch sollte eine Riester Rente niemals - nur um Zulagen oder einen Bonus mitzunehmen - leichtfertig abgeschlossen werden. Die Wahl des richtigen Riester Produkts und ein angemessener Beitrag sind wesentliche Bedingungen für eine erfolgreiche Altersvorsorge mit der Riester Rente. Wenn beispielsweise Studenten (die ohne Studentenjob gar nicht förderberechtigt sind) eine Riester Rente nur mit dem Argument Berufseinsteigerbonus verkauft werden soll, ist Vorsicht angebracht. |



