Altersvorsorgezulage - Geld vom Staat
Die Riester Rente wird wahlweise durch die Altersvorsorgezulage oder durch die steuerliche Absetzbarkeit der Riester Beiträge gefördert. Die Höhe Ihres Zulagenanspruchs bemisst sich aus Ihren geleisteten Beiträgen.
Um die maximale Altersvorsorgezulage zu erhalten, müssen Sie ab 2008 vier Prozent Ihres sozialversicherungspflichtigen Einkommens in Ihre Riester-Rente einzahlen. Die Berechnung Ihres Beitrags erfolgt abzüglich des Zulagenanspruchs.
| Altersvorsorgezulage (Riester Förderung) seit 2008 | |||
|---|---|---|---|
| Grundzulage | Kinderzulage |
Berufseinsteigerbonus | |
| maximale Förderung | 154 Euro | 185 / 300 Euro | 200 Euro |
| maximale Sparleistung | 4 % vom Vorjahresbrutto (max. 2.100 Euro) | ||
Grundzulage und Kinderzulage ab 2008
- 154 Euro für Alleinstehende und 228 Euro für Ehepartner
- für jedes Kind haben Sie weiterhin 185 Euro Zulagenanspruch
- für Kinder die ab 2008 geboren wurden - 300 Euro
Berufseinsteigerbonus
- erhalten einmalig alle Riester Sparer unter 25 (geb. nach 31.12.1982)
- beträgt 200 Euro
Berechnung des Anspruchs auf Altersvorsorgezulage
Beispiel: Alleinstehender, keine Kinder
Lag Ihr Bruttoeinkommen in 2010 bei 30.000 Euro, müssten Sie für die volle Förderung in 2011 Jahr genau 1.200 Euro abzüglich Ihres Zulagenanspruchs einbezahlen. Wenn Sie Alleinstehend sind und keine Kinder haben, beträgt ihr Zulagenanspruch 154 Euro. Es wären 2009 also 1.046 Euro Jahresbeitrag zu leisten, um die volle Altersvorsorgezulage zu erhalten.
Beispiel: Mutter, zwei Kinder vor 2008 geboren
Lag Ihr Brutto in 2010 bei 30.000 Euro, müssten für die volle Förderung in 2011 genau 1.200 Euro abzüglich Ihres Zulagenanspruchs eingezahlt werden. Ihr Zulagenanspruch setzt sich aus Grundzulage (154 Euro) und 2x Kinderzulage (370 Euro) zusammen. Es müssen also 676 Euro Jahresbeitrag als Eigenbeitrag aufgewendet werden.
Dank Altersvorsorgezulage zur Altersvorsorge
Ihr jährlicher Beitrag zur Riester-Rente berechnet sich durch einen prozentualen Anteil Ihres Einkommens abzüglich Ihres Zulagenanspruchs. Daraus lassen sich drei Schlussfolgerungen ziehen.
- Kinderreiche Familien ziehen aus der Altersvorsorgezulage den größten Nutzen, die Steuerliche Förderung der Riester-Rente wird damit meist aufgehoben.
- Bei geringem Einkommen, bspw. einem 400 Euro Job, würde der zu leistende Beitrag abzüglich des Zulagenanspruchs negativ. Hier greift der Sockelbeitrag von 60 Euro pro Jahr.
- Für Alleinstehende mit gutem Einkommen ist die steuerliche Förderung interessanter.
Altersvorsorgezulage optimal nutzen
Die Riester Förderung durch Altersvorsorgezulage und Sonderausgabenabzug kann den Aufbau einer privaten Altersvorsorge unterstützen. Um wirklich von der staatlichen Förderung zu profitieren, sollten Sie jedoch ein für Sie geeignetes Riester Produkt abschließen.
Teure, ungeeignete Riester Produkte im Allgemeinen und renditeschwache Riester Verträge im Speziellen, kann auch die staatliche Förderung nicht kompensieren. Welche Chancen und Risiken welche Variante der Riester Rente bietet, erfahren Sie in unserem tabellarischen Riester Vergleich.

