Altersvorsorgezulage - Geld vom Staat

Altersvorsorgezulage
Altersvorsorgezulage

Die Riester Rente wird wahlweise durch die Altersvorsorgezulage oder durch die steuerliche Absetzbarkeit der Riester Beiträge gefördert. Die Höhe Ihres Zulagenanspruchs bemisst sich aus Ihren geleisteten Beiträgen.

Um die maximale Altersvorsorgezulage zu erhalten, müssen Sie ab 2008 vier Prozent Ihres sozialversicherungspflichtigen Einkommens in Ihre Riester-Rente einzahlen. Die Berechnung Ihres Beitrags erfolgt abzüglich des Zulagenanspruchs.

Altersvorsorgezulage (Riester Förderung) ab 2008
 GrundzulageKinderzulage
Berufseinsteigerbonus
maximale Förderung
154 Euro
185 / 300 Euro
200 Euro
maximale Sparleistung
4 % vom Vorjahresbrutto (max. 2.100 Euro)

Grundzulage und Kinderzulage ab 2008 

  • 154 Euro für Alleinstehende und 228 Euro für Ehepartner
  • für jedes Kind haben Sie weiterhin 185 Euro Zulagenanspruch
  • für Kinder die ab 2008 geboren wurden - 300 Euro

Berufseinsteigerbonus

  • erhalten einmalig alle Riester Sparer unter 25
  • beträgt 200 Euro

Berechnung des Anspruchs auf Altersvorsorgezulage

Beispiel: Alleinstehender, keine Kinder

Lag Ihr Bruttoeinkommen in 2008 bei 30.000 Euro, müssten Sie für die volle Förderung in 2009 Jahr genau 1.200 Euro abzüglich Ihres Zulagenanspruchs einbezahlen. Wenn Sie Alleinstehend sind und keine Kinder haben, beträgt ihr Zulagenanspruch 154 Euro. Es wären 2009 also 1.046 Euro Jahresbeitrag zu leisten, um die volle Förderung zu erhalten.

Beispiel: Familienvater, zwei Kinder

Lag Ihr Brutto in 2008 bei 60.000 Euro, müssten für die volle Förderung in 2009 genau 2.400 Euro abzüglich Ihres Zulagenanspruchs eingezahlt werden. Ihr Zulagenanspruch setzt sich aus zweimal Grundzulage (308 Euro) und zweimal Kinderzulage (370 Euro) zusammen .Es müssen also 1.722 Euro Jahresbeitrag aufgewendet werden.

Dank Altersvorsorgezulage zur Altersvorsorge

Ihr jährlicher Beitrag zur Riester-Rente berechnet sich durch einen prozentualen Anteil Ihres Einkommens abzüglich Ihres Zulagenanspruchs. Daraus lassen sich drei Schlussfolgerungen ziehen.

  • Kinderreiche Familien ziehen aus der Altersvorsorgezulage den größten Nutzen, die Steuerliche Förderung der Riester-Rente wird damit meist aufgehoben.
  • Bei geringem Einkommen, bspw. einem 400 Euro Job, würde der zu leistende Beitrag abzüglich des Zulagenanspruchs negativ. Hier greift der Sockelbeitrag von 60 Euro pro Jahr.
  • Für Alleinstehende mit gutem Einkommen ist die steuerliche Förderung interessanter.

Gern können Sie sich ein kostenloses, unverbindliches Angebot erstellen lassen. Ein Experte in Ihrer Nähe berät Sie auf Wunsch umfassend und auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt.