Riester Fondssparplan - Abgeltungssteuer umgehenDie Riester Rente unterliegt nicht der Abgeltungssteuer, sondern wird nachgelagert besteuert. Das wussten Sie sicher bereits. Ist Ihnen aber auch bekannt, das Fondssparen mit einem Riester Fondssparplan auch ungefördert möglich ist? Anders formuliert: Jeder kann mit einem Riester Fondssparplan die Abgeltungssteuer umgehen, auch wenn man nicht förderberechtigt ist. Sie können zum Beispiel die DWS Riester Rente Premium auch als normalen, ungeförderten Fondssparplan nutzen und sich so eine günstige steuerliche Regelung sichern. Ungefördert Riestern - So funktioniert esWenn Sie beispielsweise eine DWS Riester Rente Premium abschließen, diese dann wenigstens zwölf Jahre lang besteht und erst ausgezahlt wird, wenn Sie mindestens 60 Jahre alt sind - wird dieser Vertrag steuerlich genau wie eine Kapitallebensversicherung oder Private Rentenversicherung behandelt. Das heißt, bei Auszahlung des Vermögens wird nur die Hälfte der Erträge zum persönlichen Steuersatz versteuert. Vorteile auf einen Blick
Bedingungen auf einen Blick
Natürlich gilt ein Riester Vertrag nur als ungefördert, wenn Sie keine Altersvorsorgezulage beantragen und Ihre Einzahlungen nicht steuerlich geltend machen. Ungefördert Riestern ist im Prinzip nur bei einem Riester Fondssparplan interessant. Dieser sollte eine gute Risikodiversifizierung, erprobte und qualitativ hochwertige Fonds sowie ein gutes Sicherungsinstrument beinhalten. All das bietet die DWS Riester Rente Premium, die Sie im Übrigen mit erheblichem Rabatt auf die Abschlussgebühren bei einem Fondsvermittler wie der Fondsvermittlung24 abschließen können. DWS Riester Rente Premium zu Vorzugskonditionen - Jetzt informieren! Alternativen für förderberechtigte SparerWer bereits einen geförderten Riester Vertrag besitzt, kann diesen auch überzahlen. Es muss nicht zwangsweise ein zweiter Riester Vertrag abgeschlossen werden. Überzahlungen entstehen, wenn Sie in einem Jahr mehr als die maximal geförderte Summe von derzeit 2.100 Euro einbezahlen. Beiträge die diese Grenze überschreiten müssen nicht verrentet werden. Sie als Sparer können frei und ungezwungen über die angesparte Überzahlung verfügen. Beachten Sie: Die Summe von 2.100 Euro setzt sich aus der Grundzulage von 154 Euro und einem Eigenbeitrag von 1.946 Euro zusammen. Sprich bereits wenn Sie mehr als 1.946 Euro in Ihre Riester Rente einzahlen, überzahlen Sie automatisch Ihren Vertrag. |